- Rathaus & Bürgerservice
- Medien, Kultur & Neuigkeiten
- Stadt, Umland & Tourismus
- Leben & Wohnen in Lu
- Wirtschaft & Gewerbe
Zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 müssen alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz eine Grundsteuer-Erklärung beim Finanzamt abgeben.
Für Ihre Angaben benötigen Sie u.a. den Bodenrichtwert Ihres Grundstücks. Diesen können Sie über das "Informationsportal Grundstücksdaten" des Geoinformationsportals des Landes Brandenburg abrufen.
Hier erhalten Sie straßen- und hausnummerngenaue Informationen, indem Sie einfach "Straße, Hausnummer und Stadt" ins Suchfeld eintragen. Das Portal zeigt Ihnen anschließend den für Ihr Grundstück relevanten Bodenrichtwert für baureifes Land und generiert zugleich eine PDF-Datei.
Das Portal ist unter folgender Adresse zu finden: https://informationsportal-grundstuecksdaten.brandenburg.de/
Weitere Informationen zur Grundsteuerreform erhalten Sie hier.