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Wegfall der Testnachweispflicht

Donnerstag, 17.06.2021

Öffentliche Bekanntgabe des Landkreises - Ausnahmefälle beachten

Mit Inkrafttreten der neuen Umgangsverordnung des Landes Brandenburg am 15. Juni 2021 entfällt die in der Umgangsverordnung vorgesehene Pflicht zur Vorlage eines Testnachweises, wenn:

  • laut Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts (https://www.rki.de/inzidenzen) innerhalb der letzten sieben Tage pro 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern kumulativ weniger als 20 Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus für fünf Tage ununterbrochen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt vorliegen und
  • die zuständige Behörde die Unterschreitung in geeigneter Weise öffentlich bekanntgegeben hat.

Wegfall der Testnachweispflicht mit einigen Ausnahmen

Im Landkreis Teltow-Fläming liegt der Inzidenzwert bereits seit dem 10. Juni 2021 unter dem Schwellenwert von 20. Somit gilt ab dem heutigen Tag (16. Juni 2021) die Testnachweispflicht nicht mehr. Davon ausgenommen sind:

  • Besuche von Patient*innen oder Bewohner*innen von Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Pflegeheimen, diesen gleichgestellten Wohnformen und besonderen Wohnformen im Sinne des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (§ 21 der Umgangsverordnung)
  • Zutritt zu Schulen, Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen (§ 22 der Umgangsverordnung)
  • die Ausübung von Kontaktsport nach § 16 Absatz 1
  • Diskotheken, Clubs und ähnlichen Einrichtungen, die Tanzlustbarkeiten abhalten (§ 20 der Umgangsverordnung)
  • Erbringung von sexuellen Dienstleistungen (§ 11 Absatz 3 der Umgangsverordnung)

Hier gilt die Testpflicht weiterhin.

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