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Die Stadtverordnetenversammlung Ludwigsfelde hat am 22.03.2021 den Entwurf der 1. Änderung der Klarstellungssatzung (zuvor Abrundungssatzung) sowie zur Ergänzungssatzung für den OT Kerzendorf gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB), bestehend aus der Planzeichnung (Stand: Januar 2021), den textlichen Festsetzungen (Stand: 28.01.2021) und der Begründung (Stand: 28.01.2021), gebilligt und beschlossen, diesen nach § 34 Abs. 6 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Die genannten Unterlagen liegen vom 14. April 2021 bis einschließlich 14. Mai 2021 im Eingangsbereich am Haupteingang des Rathauses der Stadt Ludwigsfelde, Rathausstraße 3, in 14974 Ludwigsfelde zu folgenden Zeiten aus:
Die Einsichtnahme in die Auslegungsunterlagen wird auch unter Berücksichtigung der aktuell geltenden Eindämmungs- und Hygienemaßnahmen i.V.m. dem neuartigen Coronavirus sowie unabhängig von sonstigen Hinweisen und Einschränkungen zum allgemeinen Rathausbetrieb zu den o.g. Zeiten ermöglicht.
Die Unterlagen sind zudem im Geoportal der Stadt Ludwigsfelde unter: https://www.geoportal-ludwigsfelde.de/auslegungen.php abrufbar.
Während der o.g. Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift oder unter der E-Mailadresse: bauleitplanung@ludwigsfelde.de vorgebracht werden.