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Verbrennen von Gartenabfällen verboten

Freitag, 26.03.2021

Entsorgung über Kompostierungsanlagen oder SBAZV

Strauch-, Baum- und Heckenschnitt, aber auch Laub, Baumaterialien und sonstige Abfälle dürfen nicht verbrannt werden. Das Verbrennen von Gartenabfällen belästigt Nachbarn, schädigt die Gesundheit, beeinträchtigt die Luftqualität und stellt auch eine Ordnungswidrigkeit dar. Das gilt auch für das Abbrennen von Garten- und Strauchmaterial in genehmigungsfreien Lagerfeuern mit einer Größe von 1 x 1 Meter.

Da Gartenabfälle gut kompostierbar sind, können diese als Strukturmaterial auf den eigenen Komposthaufen gelegt werden. Grünabfall kann ebenso auf den Recyclinghöfen in Niederlehme, Luckenwalde und Ludwigsfelde – ohne Laubsack bzw. Banderole – abgegeben oder bei größeren Mengen an den Kompostierungsanlagen in Jühnsdorf, Langenlipsdorf, Schünow, Wünsdorf oder Gräfendorf abgegeben werden. Wer die Möglichkeit dazu nicht hat, kann für Laubabfälle die grünen 120-Liter-Laubsäcke kostenpflichtig erwerben. Darüberhinaus können Banderolen erworben werden, die sich zum Bündeln von Gartenschnitt eignen. Die Abholung erfolgt von März bis November in einem vier- bzw. zweiwöchigen Rhythmus direkt vor dem Grundstück.

Die Termine zur Abholung werden durch den SBAZV im Abfallkalender und im Internet bekanntgegeben. Die Gartenabfälle sind erst am Tag vor der Abholung am Straßenrand abzulegen.

Häufig werden Grünabfälle wie z. B. Strauch- und Rasenschnitt illegal in Waldgebieten entsorgt. Das ist verboten. Entgegen der allgemeinen Ansicht entstehen erhebliche Schäden am Ökosystem des Waldes. Der Boden wird überdüngt. Brennnesseln und nicht einheimische Arten breiten sich aus und verdrängen heimische Pflanzen. Die Mikroorganismen und Kleinstlebewesen sind nicht mehr in der Lage, die zusätzliche Biomasse in Humus umzusetzen. Durch Verdichtung z. B. bei größeren Mengen von Rasenschnitt entstehen Schimmel- und Gärungsprozesse. Die Folge ist, dass der natürliche Kreislauf unterbrochen wird. Dadurch werden die Bäume wurzelkrank und sterben schlimmstenfalls ab.