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Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die zweite Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum Ausgleich entgangener Elternbeiträge erlassen. Dadurch wird den Trägern von Kindertagesstätten ermöglicht, unter bestimmten Voraussetzungen Elternbeiträge an die Eltern zurück zu zahlen und dafür einen Ausgleich vom Land zu erhalten.
Die Stadt Ludwigsfelde wird von dieser Möglichkeit Gebrauch machen und den betreffenden Eltern die Beiträge zurückerstatten. „Wenngleich es keine Pflicht zur Rückerstattung von Elternbeiträgen in Kindertagesstatten gibt, so ist es doch unter Abwägung der Umstände richtig und wichtig, die Eltern zu entlasten, die gar keine Betreuung für ihr Kind in Anspruch nehmen durften oder freiwillig ihr Kind zu Hause betreut haben.“ so Bürgermeister Andreas Igel.
Die Stadt prüft aktuell die Förderrichtlinie und bereitet deren Umsetzung vor. Sobald alle Einzelheiten geklärt sind, wird die Stadt die Verfahrensweise bekannt geben. Von Anfragen bittet die Stadtverwaltung in der Zwischenzeit abzusehen. Gleichfalls bittet die Stadtverwaltung darum, nicht einseitig die Zahlung von Kitabeiträgen einzustellen. Zu viel gezahlte Beiträge werden auf der Grundlage der Förderrichtlinie erstattet.