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Dorfgemeinschaftshaus Ahrensdorf – Wie geht es weiter?

Dienstag, 21.05.2019

Debatte um zukünftige Nutzung zwischen Ortsbeirat und Stadtverordnetenversammlung

Wie geht es weiter mit dem Dorfgemeinschaftshaus Ahrensdorf? Das ehemalige Wohngebäude im Dorfanger des zweitgrößten Ortsteils der Stadt Ludwigsfelde steht seit rund fünf Jahren offiziell leer und sollte bereits mehrmals verkauft werden.

Ein Verkauf des Gebäudes kam jedoch aus Mangel an Interessenten bisher nicht zu Stande. Die damalige Ortsvorsteherin Marianne Such wollte das leerstehende Gebäude sinnvoll nutzen und bekam durch Bürgermeister Andreas Igel die Erlaubnis, das Dorfgemeinschaftshaus mit Leben zu füllen. Mittlerweile gilt das Haus als gelebter Treffpunkt für eine Mal- und Bastelgruppe, für den Ahrensdorfer Chor oder eine Upcyclinggruppe.

Nach Erstellung eines Nutzungskonzeptes durch den aktuellen Ortsbeirat Ahrensdorf wurde dieses zusammen mit einer Beschlussvorlage zu geplanten Umbaumaßen den Stadtverordneten zur Abstimmung vorgelegt. Die Stadtverordneten beschlossen daraufhin, das Gebäude nicht zu veräußern und auf Grundlage des Nutzungskonzeptes bauliche Veränderungen vorzunehmen. Einschränkend erfolgte der Auftrag, das für die Unterbringung der Angebote aus dem Nutzungskonzept auch die weiteren kommunalen Gebäude im Ortsteil Ahrensdorf zu betrachten sind, um so den Bauaufwand auf ein erforderliches Maß zu reduzieren.

Nachfolgend wurde durch die Verwaltung festgestellt, dass derzeit Räumlichkeiten im Obergeschoss bereits für Vereinsarbeit genutzt werden, obwohl hierfür die entsprechenden Voraussetzungen wie Rettungswege, Brandschutzauflagen und Barrierefreiheit nicht gegeben sind. Dies ist aber baurechtlich für derartige Nutzungen vorgeschrieben und einzuhalten.

Aktuell wurde der Ortsbeirat durch die Verwaltung beauftragt, die baurechtlich nicht genehmigte Nutzung des Obergeschosses des Dorfgemeinschaftshauses zu unterbinden. Diese Aufforderung war aufgrund der Abwendung von möglichem Schaden geboten und dient ausschließlich dem gesetzlich vorgeschriebenen Schutz der Nutzer.

Die Ergebnisse zur Umsetzung des Nutzungskonzeptes und der erforderlichen Baumaßnahmen sollen abschließend in die Haushaltsberatungen für den Haushalt 2020 im Herbst einfließen.