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Die Zuständigkeit für Bauunterlagen liegt beim Landkreis Teltow-Fläming. Alle Aktenvorgänge, die baurechtlich nach 1990 genehmigt wurden, liegen in der Zuständigkeit der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Die Bauunterlagen werden, soweit sie dem Kreisarchiv zur Aufbewahrung übergeben wurden, dort verwahrt, jedoch unterliegen sie der Unteren Bauaufsichtsbehörde.
Bei Anfragen zur Einsichtnahme in Akten bzw. Anfertigung von Kopien und dergleichen, die ausschließlich die Untere Bauaufsicht betreffen (Bauakten nach 1990) bitten wir Sie, sich an die Untere Bauaufsicht (bauaufsicht@teltow-flaeming.de bzw. diane.gaertner@teltow-flaeming.de) zu wenden. Dem Kreisarchiv unterliegen die Akten vor 1990. Anfragen an das Kreisarchiv richten Sie bitte unter archiv1@teltow-flaeming.de.