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Durch die zweite Verordnung zur Änderung für der SARS-CoV-2-Eindämmungsordnung erfolgten umfassende Änderungen für den kontaktlosen Sport.
Um alle Sporthallen und Sportfreianlagen in kommunaler Trägerschaft öffnen zu können, hat die Stadt Ludwigsfelde als Betreiber die notwendigen Voraussetzungen in diesen Sportstätten zu schaffen.
Die Stadt Ludwigsfelde arbeitet derzeit an der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen.
Über die Internetseite der Stadt Ludwigsfelde werden die Sport- und Freizeitvereine zeitnah in der 23. Kalenderwoche über die Öffnung und das weitere Verfahren informiert.