Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplanverfahren Nr. 49 „Wegeverbindung zwischen Ludwigsdorf/Ahrensdorfer Heide und Zentrum/Potsdamer Straße“ der Stadt Ludwigsfelde
Die Stadtverordnetenversammlung Ludwigsfelde hat am 08. Februar 2022 in öffentlicher Sitzung auf Grundlage des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 49 „Wegeverbindung zwischen Ludwigsdorf/Ahrensdorfer Heide und Zentrum/Potsdamer Straße“ der Stadt Ludwigsfelde aufzustellen.
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 49 „Wegeverbindung zwischen Ludwigs-dorf/Ahrensdorfer Heide und Zentrum/Potsdamer Straße“ ist die Absicht der Stadt Ludwigsfelde zur Herstellung einer verbesserten und direkteren (damit auch effizienteren) Vernetzung der Wohngebiete mit dem Zentrum der Stadt Ludwigsfelde. Damit soll die Verlagerung des Geh- und Radwegeverkehrs bzw. die Schaffung einer zusätzlichen (alternativen) Verbindung vor allem auch dem Aspekt einer sicheren Schulwegeverbindung dienen.
Das wesentliche Planungsziel ist somit die Schaffung des Baurechts für eine attraktive und direkte Radwegeverbindung von der Ahrensdorfer Heide, über die Neckargärten und Ludwigsfelde-West zur Innenstadt im Sinne einer „Stadt der kurzen Wege“.
Aktuell treibt die Stadt Ludwigsfelde die Planungen zum o. g. Bebauungsplan Nr. 49 voran. Der aktuelle Entwurfsstand wird im Rahmen einer Öffentlichkeitsveranstaltung am Donnerstag, den 05. September 2024, um 18.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Ludwigsfelde, Rathausstraße 3, vorgestellt.
Die Informationsveranstaltung dient vor allem auch dazu, die allgemeinen Ziele und Zwecke der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung darzustellen. Gleichzeitig soll der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben werden. Es besteht somit die Möglichkeit, sich bereits im Anfangsstadium der Planung am Verfahren zu beteiligen, sich über die Inhalte der beabsichtigten Bebauungsplanung in diesem Bereich zu informieren, diese zu diskutieren und sich verfahrenswirksam zu äußern.