Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplanverfahren Nr. 52 "Ergänzende Wohnbebauung und Parkhäuser an der Albert-Schweitzer-Straße“
Die Stadtverordnetenversammlung Ludwigsfelde hat am 14. Februar 2023 in öffentlicher Sitzung auf Grundlage des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 52 „Ergänzende Wohnbebauung und Parkhäuser an der Albert-Schweitzer-Straße“ der Stadt Ludwigsfelde aufzustellen.
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 52 „Ergänzende Wohnbebauung und Parkhäuser an der Albert-Schweitzer-Straße“ sind die geplanten Bauvorhaben der Wohnungsgesellschaft Ludwigsfelde mbH „Märkische Heimat“, die zwei Kopfbauten an der Albert-Schweitzer-Straße 14a und an der Damsdorfer Heide 18a, ein Punkthaus in der Albert-Schweitzer-Straße/Toni-Stemmler-Straße, eine öffentlich zugängliche Stellplatzanlage sowie zwei Parkhäuser nördlich der Albert-Schweitzer-Straße errichten möchte. Mit der Umsetzung des Bebauungsplans ist die Errichtung von rd. 60 zusätzlichen Wohneinheiten, der Versorgung des Gebiets dienenden Gewerbeeinheiten sowie rd. 430 Stellplätzen in den beiden Parkhäusern – u. a. auch zur Bedienung des Stellplatznachweises für den Schulstandort – vorgesehen.
Mit der geplanten Umsetzung des Bauvorhabens entsteht nicht nur eine größere städtebauliche Vielfalt im Quartier, sondern es erfolgt eine wesentliche Aufwertung des öffentlichen Raumes bei gleichzeitiger Schaffung von neuem attraktivem Wohnraum. Auch geht mit der Schaffung der neuen Parkhäuser eine deutliche Entspannung der Parksituation in diesem Gebiet einher.
Aktuell treibt die Stadt Ludwigsfelde die Planungen zum o. g. Bebauungsplan Nr. 52 voran. Im Rahmen einer Öffentlichkeitsveranstaltung können Sie sich über den aktuellen Entwurfsstand informieren.
Die Informationsveranstaltung dient vor allem auch dazu, die allgemeinen Ziele und Zwecke der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung darzustellen. Gleichzeitig soll der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben werden. Sie haben somit die Möglichkeit, sich bereits im Anfangsstadium der Planung am Verfahren zu beteiligen, sich über die Inhalte der beabsichtigten Bebauungsplanung in diesem Bereich zu informieren, diese zu diskutieren und sich verfahrenswirksam zu äußern.