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Tempo 30 gilt auch an Feiertagen

Mittwoch, 27.09.2017

In der Ernst-Thälmann-Straße in Ludwigsfelde gilt von Montag bis Freitag in der Zeit von 6-17 Uhr Tempo 30. Außerhalb dieser Zeiten ist es erlaubt, mit 50 km/h durch die Straße zu fahren. Aus nicht nachvollziehbaren Gründen denken viele Autofahrer, dass die temporäre Geschwindigkeitsbegrenzung an Feiertagen aufgehoben ist.

 "Ich weiß nicht, warum dieser Irrglaube verbreitet ist, aber an Feiertagen registrieren wir eine erhöhte Anzahl an Geschwindigkeitsüberschreitungen und dementsprechend an Blitzerfotos", wundert sich Ordnungsamtleiter Henry Nottrott über das regelmäßig auftretende Phänomen. 

Die Regelung gelte nicht nur in Ludwigsfelde sondern im ganzen Bundesgebiet und solle unbedingt beachtet werden, wolle man an diesem Tag nicht häufiger in die Blitzerfalle tappen, führt der Ordnungsamtsleiter fort.

Die Reduzierung der Geschwindigkeit vor Schulen und Kitas soll hauptsächlich Kinder und Jugendliche vor Unfällen schützen. Auch wenn diese während der Feier- und Brückentage nicht zur Schule gehen, bleibt die geltende Regelung bestehen. So spielen zwischen der Gebrüder-Grimm-Grundschule und dem Marie-Curie-Gymnasium täglich zahlreiche Kinder auf dem jüngst sanierten Bolzplatz.