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Soforthilfen für die Wirtschaft

Dienstag, 24.03.2020

"Nutzen Sie die Möglichkeiten, die das Land geschaffen hat"

Siegmund Trebschuh, Leiter der Wirtschaftsförderung Teltow-Fläming, macht noch einmal auf die Soforthilfen aufmerksam, die das Land Brandenburg für kleine und mittlere Unternehmen und Selbstständige aufgelegt hat.

"Nutzen Sie die Möglichkeiten, die das Land geschaffen hat", so Trebschuh. Die informationen finden Sie zusammengefasst auch auf www.teltow-flaeming.de:

Am Mittwoch, den 25.03.2020 wird auf der Seite der Investitionsbank des Landes Brandenburg das Formular zum Antrag auf Corona-Soforthilfe verfügbar sein. Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe mit bis zu 100 Erwerbstätigen, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte im Land Brandenburg haben. Das Antragsformular muss ausgefüllt zusammen mit den folgenden Unterlagen gebündelt in EINER Mail an die ILB gesendet werden.

Folgende Unterlagen werden zur Antragstellung benötigt:

  • Handelsregisterauszug oder vergleichbare Unterlagen,
  • Gewerbeanmeldung,
  • Kopie des Personalausweises,
  • Lohnjournal oder gleichwertige Unterlagen für Erwerbstätige/Beschäftigte,
  • Formular "Erklärungen über bereits erhaltene bzw. beantragte "De-minimis"-Beihilfen. (siehe Anhang)

Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt:

  • bis zu 5 Erwerbstätige           bis zu 9.000 EUR,
  • bis zu 15 Erwerbstätige         bis zu 15.000 EUR,
  • bis zu 50 Erwerbstätige         bis zu 30.000 EUR,
  • bis zu 100 Erwerbstätige       bis zu 60.000 EUR