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Rathausstraße 3

Schöffen und Jugendschöffen gesucht

Montag, 12.02.2018

Wer möchte als Schöffe arbeiten?

>> Formular Download

Im ersten Halbjahr 2018 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 gewählt.

Gesucht werden Frauen und Männer, die am Amtsgericht Luckenwalde und Zossen und Landgericht Potsdam als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung teilnehmen. Eine Zusicherung der Wahl ist mit der Bewerbung nicht verbunden, da dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht stets doppelt so viele Kandidaten vorzuschlagen sind, wie tatsächlich gewählt werden. Aus den Vorschlägen werden in der zweiten Jahreshälfte die Haupt- und Hilfsschöffen gewählt.

Schöffen sind Beisitzer bei Gerichtsverhandlungen, sie sollen den Richter bei der Urteilsfindung weniger mit ausgefeiltem Rechtswissen sondern mehr mit ihrer Lebenserfahrung und ihrem gesunden Menschenverstand unterstützen.

Formale Kriterien

Gesucht werden engagierte Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Weitere Fähigkeiten

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen durch das Urteil.

Gerechtigkeitssinn

Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat. Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt.

Kommunikationsfähigkeit

In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.

Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bis zum 28. Februar 2018 bei der Stadtverwaltung Ludwigsfelde, SG Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Rathausstr. 3, 14974 Ludwigsfelde.

Bitte nutzen Sie für Ihre Bewerbung das eingestellte Formular der Stadt. 

Eine Berufung bei Erfüllung der Anforderungen erfolgt vom Präsidenten des Land- und Amtsgerichtes.

Mehr zu diesem Thema unter www.schoeffen-bb.de