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Richtiger Umgang mit Alltagsmasken

Dienstag, 28.04.2020

Hinweise zum Tragen der Masken

Seit gestern ist das Tragen von Alltagsmasken im Einzelhandel und im Öffentlichen Nahverkehr Pflicht. Landrätin Kornelia Wehlan ist mit dem ersten Tag zufrieden. „Wir haben überwiegend positive Rückmeldungen bekommen. Die Bevölkerung hält sich an die Vorgaben. Wenn jemand es nicht so ernst nimmt, wird er zum Beispiel von Verkäuferinnen oder aufmerksamen Mitmenschen ermahnt. Wichtig aber sind auch die Abstandsregeln vor den Einkaufsläden, weil vielleicht nur wenige Kunden zur selben Zeit den Zugang in den Laden nutzen können. Hier baue ich weiterhin auf das Verständnis und das Mittun der Teltow-Fläminger. Wir haben es alle auch selbst etwas in der Hand, wie sich die Infektionszahlen entwickeln.“

Allerdings müsse der richtige Umgang mit den Alltagsmasken noch geübt werden. „Immer wieder sieht man Menschen, die sich die Maske beispielsweise nach dem Verlassen eines Geschäfts einfach unter das Kinn ziehen. Das ist kontraproduktiv, denn die Außenseite könnte – zum Beispiel von Personen, die ohne Mundschutz niesen oder husten – verunreinigt sein “, so die Landrätin. Deshalb weist sie noch einmal darauf hin, was beim Tragen von Mund- und Nasenschutz zu beachten ist.

„Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg hat eine gute Zusammenfassung erarbeitet, die man im Internetauftritt nachlesen kann.“ Dort heißt es:

„Beim Tragen von Alltagsmasken sollten unbedingt folgende Regeln berücksichtigen werden:

  • Vor dem Anlegen die Hände gründlich mit Seife waschen.
  • Innenseite der Maske nicht berühren, um Verunreinigungen zu vermeiden.
  • Die Maske muss richtig über Mund, Nase und Wangen platziert sein und an den Rändern möglichst eng anliegen, um das Eindringen von Luft an den Seiten zu minimieren.
  • Bei der ersten Verwendung sollte getestet werden, ob die Maske genügend Luft durchlässt, um das normale Atmen möglichst wenig zu behindern.
  • Während des Tragens die Maske nicht anfassen und auch nicht um den Hals hängen oder unter das Kinn schieben.
  • Die Maske wechseln, wenn sie durch Atemluft durchfeuchtet ist.
  • Beim Ablegen der Maske nur Seiten und Bänder berühren. Die Außenseite könnte verunreinigt sein.
  • Nach dem Ablegen der Maske die Hände wieder gründlich mit Seife waschen.
  • Nach dem Gebrauch die textile Maske bei über 60 bis 95 Grad Celsius waschen, bis dahin luftdicht aufbewahren.
  • Sofern vorhanden, sollten unbedingt alle Herstellerhinweise zur Maske beachtet werden.

Wichtig: Auch mit einer Mund-Nasen-Bedeckung muss der empfohlene Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen eingehalten werden.“

Quelle: Landkreis Teltow-Fläming