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Seit gestern ist das Tragen von Alltagsmasken im Einzelhandel und im Öffentlichen Nahverkehr Pflicht. Landrätin Kornelia Wehlan ist mit dem ersten Tag zufrieden. „Wir haben überwiegend positive Rückmeldungen bekommen. Die Bevölkerung hält sich an die Vorgaben. Wenn jemand es nicht so ernst nimmt, wird er zum Beispiel von Verkäuferinnen oder aufmerksamen Mitmenschen ermahnt. Wichtig aber sind auch die Abstandsregeln vor den Einkaufsläden, weil vielleicht nur wenige Kunden zur selben Zeit den Zugang in den Laden nutzen können. Hier baue ich weiterhin auf das Verständnis und das Mittun der Teltow-Fläminger. Wir haben es alle auch selbst etwas in der Hand, wie sich die Infektionszahlen entwickeln.“
Allerdings müsse der richtige Umgang mit den Alltagsmasken noch geübt werden. „Immer wieder sieht man Menschen, die sich die Maske beispielsweise nach dem Verlassen eines Geschäfts einfach unter das Kinn ziehen. Das ist kontraproduktiv, denn die Außenseite könnte – zum Beispiel von Personen, die ohne Mundschutz niesen oder husten – verunreinigt sein “, so die Landrätin. Deshalb weist sie noch einmal darauf hin, was beim Tragen von Mund- und Nasenschutz zu beachten ist.
„Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg hat eine gute Zusammenfassung erarbeitet, die man im Internetauftritt nachlesen kann.“ Dort heißt es:
„Beim Tragen von Alltagsmasken sollten unbedingt folgende Regeln berücksichtigen werden:
Wichtig: Auch mit einer Mund-Nasen-Bedeckung muss der empfohlene Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen eingehalten werden.“
Quelle: Landkreis Teltow-Fläming