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Jeden 1. und 3. Samstag
von 09:00 – 13:00 Uhr
Kontaktdaten
Rathausstraße 3

Regelbetrieb in Kindertagesstätten ab kommenden Montag

Freitag, 12.06.2020

Information der Stadt Ludwigsfelde zur Aufnahme des Regelbetriebs

Sehr geehrte Eltern,

ab dem 15.06.2020 ist der Regelbetrieb in Krippe, Kindergarten und Hort nicht mehr beschränkt. Ab diesem Zeitpunkt gibt es keine Notfallbetreuungsfälle mehr; auch die eingeschränkte Regelbetreuung endet. Alle Rechtsansprüche gemäß § 1 KitaG sind grundsätzlich wie vor dem 18.03.2020 zu erfüllen.

Nach Prüfung der personellen Kapazitäten kommt es in einzelnen Einrichtungen vorübergehend zu Einschränkungen des bestehenden Betreuungsumfanges.

Die Stadt Ludwigsfelde als Träger der kommunalen Kindertagesstätten setzt die Betreuung ab dem 15.06.2020 wie folgt um:

In den Kindertageseinrichtungen:

  • Kita „Benjamin Blümchen“
  • Außenstelle der Kita „Benjamin Blümchen“
  • Kita „Knirpsentreff“ in Ahrensdorf
  • Kita „Villa Kunterbunt“ in Genshagen
  • Kita „Grashüpfer“ in Wietstock
  • Kita „Bummi“ in Groß Schulzendorf

erfolgt ein vollumfänglicher Regelbetrieb im Rahmen der bestehenden Betreuungsverträge zu den regulären Öffnungszeiten.


In der Kindertageseinrichtung Kita „Märchenland“ bleiben die bisherigen Einschränkungen bis auf Widerruf bestehen.

  • Öffnungszeit von 6.00 – 17.00 Uhr
  • Kinder mit zuvor bestätigter Notbetreuung: Betreuung im Umfang des Betreuungsvertrages
  • Kinder im letzten Kita-Jahr: Betreuung im Umfang des Betreuungsvertrages
  • Kinder bis zum letzten Kita-Jahr: 8.30 – 14.30 Uhr

In den Kindertageseinrichtungen Kita „Zwiebelchen“, Kita an der Theodor-Fontane-Grundschule, Kita „Kleeblatt“ bleiben die bisherigen Einschränkungen bis zum Ferienbeginn bestehen:

  • Öffnungszeit von 6.00 – 17.00 Uhr
  • Kinder mit zuvor bestätigter Notbetreuung: Betreuung im Umfang des Betreuungsvertrages
  • Kinder im letzten Kita-Jahr: Betreuung im Umfang des Betreuungsvertrages
  • Kinder im Grundschulalter: an den Tagen des Präsenzunterrichts

Mit Beginn der Sommerferien erfolgt die reguläre Ferienbetreuung.


Die Erklärung zur Corona-Eindämmungsverordnung ist nicht mehr täglich abzugeben. Die Eltern haben einmalig eine Verpflichtungserklärung abzugeben, in der sie bestätigen, ihre Kinder mit für Covid-19 typischen Krankheitssymptomen oder bei Auftreten von COVID-19 verdächtigen Erkrankungsfällen in direktem familiären Umfeld nicht in die Kindertagesstätte zu bringen. Diese Bestätigung wird Ihnen von der jeweiligen Einrichtung ausgehändigt.

Wichtige Anweisungen, die in den Kindertagesstätten einzuhalten sind, befinden sich in der Infobox und sind in allen Einrichtungen ausgehangen. Ab sofort sind keine Notbetreuungsanträge mehr zu stellen. Elternbeiträge für den Monat Juli sind von allen Eltern vollumfänglich zu zahlen.

Achtung

Bitte um Einhaltung folgender Anweisungen:

  • Es dürfen ausschließlich nur gesunde Kinder, ohne Anzeichen einer Infektion (z.B. erhöhte Körpertemperatur, trockener Husten, laufende Nase, Halsschmerzen, Durchfall, ...), betreut werden.
  • Die Husten- und Niesetiketten sind zu beachten.
  • Beim Betreten des Gebäudes sind die Hände zu desinfizieren.
  • Beim Betreten des Gebäudes ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
  • Der Mindestabstand von 1,50 m in den Garderoben ist einzuhalten.
  • Es dürfen sich maximal zwei Erwachsene in der Garderobe befinden.
  • Alle weiteren Räume der Kindertagesstätte sind durch die Eltern bzw. Abholberechtigten nicht zu betreten.

Vielen Dank.