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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ludwigsfelde hat in Ihrer Sitzung am 26.05.2020 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 44 „Teilfläche 1 im Industriepark Ost“ der Stadt Ludwigsfelde gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit seiner Begründung inklusive Umweltbericht und den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zur Auslage bestimmt.
Die genannten Unterlagen liegen vom 05. Juni 2020 bis einschließlich 17. Juli 2020 im Eingangsbereich am Haupteingang des Rathauses der Stadt Ludwigsfelde, Rathausstraße 3, in 14974 Ludwigsfelde zu folgenden Zeiten aus:
Zudem sind die Unterlagen im Geoportal der Stadt Ludwigsfelde unter: https://www.geoportal-ludwigsfelde.de/auslegungen.php bzw. im Portal zu Umweltverträglichkeitsprüfungen und der Bauleitplanung im Land Brandenburg unter https://www.uvp-verbund.de/bb abrufbar.
Die Einsichtnahme in die Auslegungsunterlagen wird auch unter Berücksichtigung der aktuell geltenden Eindämmungs- und Hygienemaßnahmen i.V.m. dem neuartigen Coronavirus sowie unabhängig von sonstigen Hinweisen und Einschränkungen zum allgemeinen Rathausbetrieb zu den o.g. Zeiten ermöglicht.
Ziel der Planung
Mit dem Bebauungsplan Nr. 44 „Teilfläche 1 im Industriepark Ost“ sollen stadtentwicklungspolitische Ziele umgesetzt werden. Ziel ist insbesondere, das bisher erlangte Profil Ludwigsfeldes als Wirtschaftsstandort und regionaler Wachstumskern vor allem für das produzierende Gewerbe weiter zu stärken. Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung gewerblicher Betriebe geschaffen werden. Nutzungen, die der Entwicklungsperspektive einer großflächigen, gewerblichen Ansiedlung entgegenstehen könnten, sollen mit den im Bebauungsplan vorgesehenen textlichen Festsetzungen beschränkt oder ausgeschlossen werden. Gleichzeitig sollen etwaige Immissionskonflikte mit bereits vorhandenen, sensiblen Nutzungen (südwestlich befindliche Wohnbebauung sowie das evangelische Krankenhaus an der Albert-Schweitzer-Straße) gelöst werden.
Geltungsbereich der Planung
Das Plangebiet befindet sich im größtenteils noch unbebauten bzw. ungenutzten südlichen Randbereich des Industrieparks Ost, nördlich der Kernstadt Ludwigsfelde, im Landkreis Teltow-Fläming und umfasst eine rund 20,3 ha große Fläche.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst in der Flur 2 der Gemarkung Ludwigsfelde die Flurstücke 242, 243, 338, 339, 340 (tlw.), 385 (teilw.), 457, 585, 586, 587 und 588 sowie in der Flur 3 der Gemarkung Ludwigsfelde die Flurstücke 423/3 (teilw.), 431 (teilw.), 434, 435, 437 (teilw.), 438, 440 (teilw.), 441 (teilw.), 442 (teilw.), 444/6 (teilw.), 444/10 (teilw.). 649, 650, 651 (teilw.), 655, 656, 781, 782, 798 (teilw.), 799, 880, 881 (teilw.), 892, 893, 894, 895, 896, 897 und 900.
Der Geltungsbereich ist im beiliegenden Kartenausschnitt dargestellt.
Während der o.g. Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift oder unter der E-Mailadresse: bauleitplanung@ludwigsfelde.de vorgebracht werden.