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Öffentliche Auslegung B-Plan Nr. 53

Dienstag, 19.11.2024

Wohnbebauung an der Neckarstraße (Neckargärten), 2. Bauabschnitt

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ludwigsfelde hat am 12.11.2024 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 53 „Wohnbebauung an der Neckarstraße (Neckargärten), 2. Bauabschnitt“ der Stadt Ludwigsfelde gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit seiner Begründung zur Veröffentlichung und Auslage bestimmt. Mit dem Bebauungsplan Nr. 53 soll ein bereits bauplanungsrechtlich festgesetztes Wohngebiet nunmehr mit einer dreigeschossigen Wohnbebauung (zwei Vollgeschosse + Staffelgeschoss) entwickelt werden.

Foto: Stadt Ludwigsfelde | Neckargärten Oktober 2020

Dem Ziel einer dreigeschossigen Wohnbebauung stehen jedoch die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 21 „Wohnpark an der Neckarstraße“ entgegen, der nur eine zweigeschossige Wohnbebauung zulässt. Zur Umsetzung des oben beschriebenen Planungsvorhabens des Vorhabenträgers ist somit eine Änderung bzw. Neuaufstellung des aktuell rechtswirksamen Bebauungsplans Nr. 21 in Teilbereichen erforderlich.

Ein weiteres Planungsziel ist zudem die planungsrechtliche Festsetzung eines Sondergebiets mit der Zweckbestimmung „KITA“ um den Bau und den Betrieb einer Kindertagesstätte zu ermöglichen.

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 53 „Wohnpark an der Neckarstraße (Neckargärten) – 2. Bauabschnitt“ – bestehend aus Planzeichnung und Begründung – in der Fassung vom September 2024 ist in der Zeit vom 14. November 2024 bis einschließlich 15. Dezember 2024 auf dem Geoportal der Stadt Ludwigsfelde unter: https://www.geoportal-ludwigsfelde.de/auslegungen.php bzw. im Portal zu Umweltverträglichkeitsprüfungen und der Bauleitplanung im Land Brandenburg unter https://www.uvp-verbund.de/bb veröffentlicht.

Zu den Inhalten des Entwurfs können von jedermann Stellungnahmen elektronisch unter der E-Mailadresse: bauleitplanung@ludwigsfelde.de vorgebracht werden.

Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich oder während der Dienststunden

Montag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

und nach telefonischer Vereinbarung unter 03378 / 827 227 zur Niederschrift vorgebracht werden. Postanschrift der Stadt Ludwigsfelde ist:

Stadt Ludwigsfelde
Fachbereich III Bauen und Infrastruktur
Fachdienst Stadtentwicklung
Rathausstraße 3
14974 Ludwigsfelde

Weiterhin liegt der geänderte und ergänzte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 53 „Wohnpark an der Neckarstraße (Neckargärten) – 2. Bauabschnitt“ der Stadt Ludwigsfelde im Zeitraum vom 14. November 2024 bis einschließlich 15. Dezember 2024 im Eingangsbereich am Haupteingang des Rathauses der Stadt Ludwigsfelde während der o. g. Dienststunden aus.