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Neue Regeln für Kita-Notbetreuung werden umgesetzt

Dienstag, 31.03.2020

Stadt Ludwigsfelde setzt Änderung der Regelung zur Notbetreuung von Kindern ab sofort um

Die Notbetreuung der Kinder durch die Träger der Einrichtungen in Ludwigsfelde funktioniert bisher ohne größere Schwierigkeiten. Galt bisher für die Möglichkeit einer Notbetreuung der Kinder, dass beide Eltern in einem systemrelevanten Berufsfeld arbeiten, wird dies für Mitarbeitende aus bestimmten Bereichen nun gelockert. Bei folgenden Bereichen ist es laut neuer Landes-Regel ausreichend, wenn ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf arbeitet, um Anspruch auf die Notbetreuung zu haben („Ein-Elternregelung“):

  1. Gesundheitsbereich, gesundheitstechnischer und pharmazeutischer Bereich, medizinischer und pflegerischer Bereich
  2. Stationäre und teilstationäre Erziehungshilfen, Internaten gemäß § 45 SGBVIII, Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfe, Versorgung psychisch Erkrankter, Notfallbetreuung von Kindern bis zum Ende des Grundschulalters

Wenn ein Elternteil in diesen Berufsgruppen arbeitet, besteht für die Familie Anspruch auf die Notfallbetreuung, wenn keine andere Betreuungsmöglichkeit gegeben ist. Ist ein Elternteil zum Beispiel in Heimarbeit, entfällt dieser Anspruch.

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Das Antragsformular auf Notbetreuung finden Sie hier:

> Antrag auf Notbetreuung