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Die Notbetreuung der Kinder durch die Träger der Einrichtungen in Ludwigsfelde funktioniert bisher ohne größere Schwierigkeiten. Galt bisher für die Möglichkeit einer Notbetreuung der Kinder, dass beide Eltern in einem systemrelevanten Berufsfeld arbeiten, wird dies für Mitarbeitende aus bestimmten Bereichen nun gelockert. Bei folgenden Bereichen ist es laut neuer Landes-Regel ausreichend, wenn ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf arbeitet, um Anspruch auf die Notbetreuung zu haben („Ein-Elternregelung“):
Wenn ein Elternteil in diesen Berufsgruppen arbeitet, besteht für die Familie Anspruch auf die Notfallbetreuung, wenn keine andere Betreuungsmöglichkeit gegeben ist. Ist ein Elternteil zum Beispiel in Heimarbeit, entfällt dieser Anspruch.
Das Antragsformular auf Notbetreuung finden Sie hier: