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Kontaktdaten
Rathausstraße 3

Initiative Lärmschutz

Montag, 27.02.2017

Bundestagspetition Nr. 68955
Lärmschutz – Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Umsetzung der Lärmaktionspläne
(Umgebungslärmrichtlinie)

Unter dem Titel "Lärmschutz - Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Umsetzung der Lärmaktionspläne" wurde die Bundestagspetition der „Initiative Lärmschutz“ am 9. Februar 2017 online gestellt und ist unter folgendem Link öffentlich einsehbar und kann mitgezeichnet werden: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2016/_12/_13/Petition_68955.nc.html.

Bis zum 9. März 2017 besteht die Möglichkeit, die Petition mit Leben zu füllen, d. h. dass betroffene Personen und gleichgesinnte Mitstreiter durch ihre Mitzeichnung die Petition unterstützen. Es gilt eine beeindruckende Zahl von Mitzeichnern zu gewinnen, vorzugsweise online, Unterschriftenlisten sind auch möglich.

Unterstützen Sie diese Petition, die einen besseren juristischen Status für die Lärmaktionspläne der Kommunen fordert.  Maßnahmen gegen jede Form von Lärm könnten so künftig besser umgesetzt werden.

Unter www.initiative-laermschutz.de sind alle wichtigen Dokumente zum Thema zu finden, ein direkter Link zur Homepage des Petitionsausschusses ist auch geschaltet.

Vielen Dank für die Unterstützung!

Begründung:

Lärmaktionspläne gehören mittlerweile zu den Pflichtaufgaben vieler Verwaltungen und sind der Alptraum eines jeden engagierten Mitarbeiters. Dabei sind es nicht die Arbeit und die notwendigen Bürgergespräche und -versammlungen, die sie verzweifeln lassen, sondern die Aussicht, bei der Durchsetzung der mühsam erarbeiteten Ergebnisse, auf Granit zu beißen. Ausgerechnet die übergeordneten Behörden, insbesondere von Bund und Land, kommen den zwangsläufig entstandenen Forderungen nicht nach oder ignorieren sie einfach.

Viel Lärm um Nichts? Bei der Innenwirkung wohl kaum, da die große Anzahl der Kommunen ihre Hausaufgaben vorbildlich erledigen und die erarbeiteten Maßnahmen auch penibel umsetzen. Sobald sich jedoch übergeordnete Dienststellen beteiligen sollen, wird gemauert und die Gemeinden sind die „Dummen“, die tausende Euro an Haushaltsmitteln per Verordnung versenkt haben und in ihren Bemühungen nicht weiter kommen. Das Prinzip der Subsidiarität scheint hier nicht zu greifen.

Das darf so nicht weiter gehen! In der Bundestagspetition Nr. 68955 wird gefordert, die „Initiative Lärmschutz“ (ein Verbund mehrerer Bürgerinitiativen entlang der BAB A10): „…die Rechtsgrundlagen für die Umsetzung der Lärmaktionspläne derart anpassen, dass die Handlungsfähigkeit der davon betroffenen Kommunen gewährleistet wird….“.