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Kontaktdaten
Rathausstraße 3

Infoveranstaltung zur Fläche an der Ahrensdorfer Heide

Flächen „Ahrensdorfer Heide - Gemeinbedarfsfläche“ sollen zukünftig für eine Grundschule mit einer Turnhalle sowie für eine noch nicht geplanten Gemeinbedarfseinrichtung genutzt werden 

Die Stadt Ludwigsfelde lädt am Dienstag, den 21. März 2023, ab 18.00 Uhr zu einer Informationsveranstaltung in den Sitzungssaal des Rathauses Ludwigsfelde ein. Grund ist die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung aus dem Januar 2021, den Bebauungsplan Nr. 47 „Ahrensdorfer Heide - Gemeinbedarfsfläche“ der Stadt Ludwigsfelde aufzustellen sowie den Flächennutzungsplan der Stadt Ludwigsfelde für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 47 zu ändern.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 41.860 m². Er wird begrenzt...

  • Im Norden durch eine kleine Waldfläche
  • Im Osten durch Grundstücke, welche vom „Notteweg“ und der „Weserstraße“ erschlossen sind, sowie einem weiteren kleinen Waldstück
  • Im Süden durch eine Grünfläche, welche sich an die Grundstücke entlang der Augustastraße (nördlicher Bereich) anschließt
  • Im Westen durch eine Fläche der Berliner Stadtgüter, welche entlang der Straße „Zur Ahrendorfer Heide“ liegt.
Information
21.03.2023
18:00 Uhr

0,- Euro
Stadt Ludwigsfelde
Sitzungssaal Rathaus
Stadt

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Zur Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung findet eine Informationsveranstaltung für die Öffentlichkeit statt. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben. Als Bürger haben Sie die Möglichkeit, sich bereits im Anfangsstadium der Planung am Verfahren zu beteiligen. Sie erhalten die Möglichkeit, sich über die Inhalte der beabsichtigten Bebauungsplanung in diesem Bereich zu informieren, diese zu diskutieren und sich dazu verfahrenswirksam zu äußern.

Es ist an dieser Stelle wichtig zu betonen, dass nicht die Anordnung der Gebäude und Außenanlagen oder die Raumaufteilung besprochen wird, sondern lediglich der Bebauungs- und Flächennutzungsplan. Zu der Gebäudeausrichtung, den Raumaufteilungen und anderen detailierten Themen wird es zu gegebenem Zeitpunkt eine gesonderte Invormationsveranstaltung geben.

Ziel und Zweck der Planung

Gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB haben Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 47 „Ahrensdorfer Heide - Gemeinbedarfsfläche“ der Stadt Ludwigsfelde ist, dass durch den stetigen Zuzug nach Ludwigsfelde nicht nur Wohnraum benötigt wird und die Nahversorgung sichergestellt werden muss, sondern auch zusätzliche Einrichtungen der sozialen Infrastruktur erforderlich werden. So wird auch neben den bereits vorhandenen Schulen eine weitere Grundschule benötigt.

Speziell dieser Standort wurde ausgewählt, da er zum einen in unmittelbarer Nähe zur neu entwickelten Ahrensdorfer Heide und dem dort verorteten Rousseau Park liegt und zum anderen ein Bindeglied darstellen soll, welches den  neuen Stadtteil mit den vorhandenen Strukturen der Kernstadt von Ludwigsfelde verbindet. So können auch dort neu entstehende Bedarfe bedient werden. Auch die Unterbringung einer einer Sporthalle und  - perspektivisch – einer weiteren Gemeinbedarfseinrichtung sind an diesem Standort geplant und werden die angespannte Nachfragesituation entspannen. Die Aufstellung eine Bebauungsplanes an dieser Stelle, zieht eine Änderung des Flächennutzungsplanes nach sich (19. FNP-Änderung).

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 47 "Ahrensdorfer Heide - Gemeinbedarfsfläche" der Stadt Ludwigsfelde werden übergeordnete stadtentwicklungspolitische Ziele umgesetzt. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird, wie bereits angesprochen, in diesem Bereich der Flächennutzungsplan geändert.