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Die Stabsstelle Bauleitplanung der Stadt Ludwigsfelde lädt am Donnerstag, den 2. Juli 2020 ab 18.00 Uhr zu einer Informationsveranstaltung bezüglich der Erweiterungsfläche der Freiwilligen Feuerwehr in das Klubhaus Ludwigsfelde ein.
Ziel und Zweck der Planung
Der Zuzug und die damit verbundenen Bautätigkeiten in der Stadt Ludwigsfelde lösen in allen Bereichen der technischen und sozialen Infrastruktur der Stadt zusätzliche Bedarfe aus. Diese Wachstumsanforderungen ergeben sich somit auch für die Freiwillige Feuerwehr in der Kernstadt an der Straße der Jugend/Ecke Ostverbinder und erfordern entsprechende Kapazitätserweiterungen.
Auf Grund von Aufgabenzuweisungen des Landes ist die Feuerwehr zusätzlich für Maßnahmen auf der Bundesautobahn A 10 und der Eisenbahn verantwortlich, die zu Platzbedarfen führen, die ebenfalls zu berücksichtigen sind.
Das Grundstück musste von der Stadt Ludwigsfelde erworben werden. Der Erwerb des Grundstückes wurde mit der Auflage seitens der Kommunalaufsicht genehmigt, dass die Stadt Ludwigsfelde das derzeit im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Ludwigsfelde (1. Änderung und Ergänzung) als Wohnbaufläche dargestellte Grundstück zukünftig als Gemeinbedarfsfläche auszuweisen hat. Dazu bedarf es der 16. Änderung des FNP der Stadt Ludwigsfelde, dass ein entsprechendes Planungsverfahren erfordert.
In den Änderungsbereich einbezogen wird die Verkehrsfläche an der östlichen Grundstücksgrenze des bestehenden Standortes der Freiwilligen Feuerwehr an der Straße der Jugend/Ostverbinder zwischen dem Ostverbinder und dem Knotenpunkt Fichtestraße/Jahnstraße (Flurstück 452 der Flur 3 der Gemarkung Ludwigsfelde)
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Zur Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung findet eine Informationsveranstaltung für die Öffentlichkeit statt. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben. Als Bürger haben Sie die Möglichkeit, sich bereits im Anfangsstadium der Planung am Verfahren zu beteiligen. Sie erhalten die Möglichkeit, sich über die Inhalte der beabsichtigten Bebauungsplanung in diesem Bereich zu informieren, diese zu diskutieren und sich dazu verfahrenswirksam zu äußern.
Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche, welche zwischen der Therme, dem Waldstadion und dem aktuellen Standort der Freiwilligen Feuerwehr liegt. Diese wird wie folgt begrenzt:
im Norden: durch die Verkehrsfläche des „Ostverbinders,
im Westen: durch die Verkehrsfläche der „Jahnstraße“, die an den aktuellen Standort der Freiwilligen Feuerwehr grenzt,
im Süden: durch die Verkehrsfläche der „Fichtestraße,
im Osten: durch das ehem. Schulungszentrum von Mercedes-Benz.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst:
Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist im beiliegenden Kartenausschnitt dargestellt.
WICHTIGER HINWEIS:
Diese Veranstaltung findet unter der Berücksichtigung und Einhaltung der gültigen Regelungen und Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 statt!