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Kontaktdaten
Rathausstraße 3

Informationsveranstaltung zum Bebauungsplan 42

Montag, 16.07.2018

Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung zum Bebauungsplan Nr. 42 „Ahrensdorfer Heide - Rousseau Park Süd“

Die Stadtverordnetenversammlung Ludwigsfelde hat im März dieses Jahres in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 42 „Ahrensdorfer Heide – Rousseau Park Süd“ der Stadt Ludwigsfelde, Gemarkung Ludwigsfelde und Gemarkung Ahrensdorf aufzustellen.

Zur Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung findet eine Informationsveranstaltung für die Öffentlichkeit statt. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben. Als Bürger haben Sie die Möglichkeit, sich bereits im Anfangsstadium der Planung am Verfahren zu beteiligen. Sie erhalten die Möglichkeit, sich über die Inhalte der beabsichtigten Flächennutzungsplanänderung in diesem Bereich zu informieren, diese zu diskutieren und sich dazu verfahrenswirksam zu äußern.

Ort der Veranstaltung: Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Ludwigsfelde (1. Obergeschoss), Rathausstraße 3 in 14974 Ludwigsfelde
Termin: 14.08.2018
Zeit: 18.00 Uhr

Das ca. 47,4 ha große Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 42 „Ahrensdorfer Heide – Rousseau Park Süd“ liegt im Nordwesten der Stadt Ludwigsfelde in der Gemarkung Ludwigsfelde und der Gemarkung Ahrensdorf. Es umfasst die Quartiere 6, 7 und 8 sowie die angrenzenden Freiflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1/9.2 "Ahrensdorfer Heide".

Wie bereits im Bebauungsplan Nr. 1/9.2 ist eine Bebauung überwiegend mit Einfamilienhäusern geplant, jedoch soll die Grundkonzeption der Einteilung der drei Wohnquartiere, die äußere Abgrenzung und die innere Erschließung grundlegend überarbeitet werden. Damals wurde die Abgrenzung der Quartiere maßgeblich von dem Verlauf der unterirdischen Gashochdruckleitung beeinflusst. Durch die Verlegung der unterirdischen Gasleitung an den westlichen Rand des Plangebietes soll die Abgrenzung neu überdacht und statt den bisher geplanten drei Quartieren nur noch zwei Wohnquartiere größeren Umfangs vorgesehen werden. Zwischen den zwei geplanten Wohnquartieren entlang des bestehenden Grabens soll eine öffentliche Grünfläche verlaufen und als Parkanlage angelegt werden. Die Wohnquartiere selbst sollen durch private Grünflächen in kleinere Nachbarschaften unterteilt werden.