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Information zur Umsetzung der Allgemeinverfügung des Landkreises Teltow-Fläming zur Regelung des Betriebs von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung im Zusammenhang mit der Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie entsprechend dem Amtsblatt für den Landkreis Teltow-Fläming, Nummer 18, vom 26.05.2020
Sehr geehrte Eltern,
die Stadt Ludwigsfelde, als Träger der kommunalen Kindertagesstätten, arbeitet aktuell an der Umsetzung der oben genannten Allgemeinverfügung des Landkreises Teltow-Fläming.
Auf der Homepage der Stadt Ludwigsfelde werden wir Sie am Freitag, den 29.05.2020, zur weiteren Verfahrensweise und Umsetzung in den Kindertagesstätten informieren.
Die Allgemeinverfügung des Landkreises Teltow-Fläming hat das Ziel, den Betreuungsanspruch gegenüber den Eltern nach Möglichkeit wieder in voller Höhe zu gewährleisten. Dabei sind prioritär jene Kinder zu berücksichtigen, die bisher bereits an der Notbetreuung teilgenommen haben, sowie Vorschulkinder.
Ab dem 1. Juni 2020 besteht der Betreuungsanspruch gegenüber den Kindertagesstätten und den Horten im Rahmen des eingeschränkten Regelbetriebs im Umfang des jeweiligen Betreuungsvertrags grundsätzlich uneingeschränkt.
Stehen Personal oder Räumlichkeiten nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung, kann der Betrieb der Einrichtung insbesondere durch Verringerung der Betreuungszeiten vorübergehend eingeschränkt werden. Die Einschränkung kann für die gesamte Einrichtung, aber auch gruppenweise erfolgen. Vorrangig soll die Betreuung der bisher betreuten Kinder und der Vorschüler sichergestellt werden. Die Entscheidung trifft der Träger der Kindertageseinrichtung.
Quelle: Landkreis Teltow-Fläming