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In Vorbereitung der Abschaltung der Straßenbeleuchtung zwischen 23.00 und 5.00 Uhr Anfang Dezember wurden an allen Laternen, die nicht dauerhaft in der Nacht leuchten, rote Laternenringe angebracht. Der Laternenring zählt zu den ältesten Verkehrszeichen in Deutschland und wurde bereits in der Straßenverkehrsordnung von 1937 aufgeführt.
Autofahrer, die an einer Laterne parken, die mit einem Laternenring versehen sind, müssen darüber hinaus ihr Fahrzeug mittels Stand- oder Parklicht entsprechend beleuchten. Die gesetzlichen Regelungen zum Laternenring befinden sich in der Anlage 3 zu § 42 Abs. 2 der heute geltenden StVO unter der laufenden Nummer 38. Demnach ist dieses Verkehrszeichen mit der Nummer 394 ein Richtzeichen.