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Stadt führt Hundebestandsaufnahme durch

Mittwoch, 17.10.2018

Befragung durch die Stadt legitimierte Firma in Haushalten geplant

Aus Gründen der Steuergerechtigkeit hat die Stadt entschieden, eine Hundebestandsaufnahme durchzuführen. Alle Haushalte der Stadt Ludwigsfelde werden dazu in den folgenden Monaten durch Mitarbeiter der Firma „SPRINGER Kommunale Dienste GmbH“ aufgesucht.

Die Firma wird durch Befragung den vorhandenen Hundebestand feststellen. Zur Durchführung dieses Auftrages werden die Wohnungen nicht betreten. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen weisen sich durch eine von der Stadt ausgestellte Legitimation aus, die sichtbar getragen wird.

Falls nicht gemeldete Hunde festgestellt werden, müssen die betroffenen Hundehalter mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung rechnen. Zudem können Bußgelder geltend gemacht werden. Daher empfehlen wir jedem Hundehalter, die Tiere schnellstens bei der Stadt Ludwigsfelde (Zimmer 1.24, Telefon 827160 bzw. Zimmer 1.25, Telefon 827174) anzumelden.

Gemäß Hundesteuersatzung ist jeder Hundehalter verpflichtet, seinen Hund anzumelden. Leider musste in zurückliegender Zeit festgestellt werden, dass nicht alle Hundehalter der Pflicht zur Anmeldung ihrer Hunde nachgekommen sind. Die Stadt geht davon aus, dass ein nicht unerheblicher Prozentsatz der im Stadtgebiet lebenden Hunde nicht angemeldet ist.

Wie nahezu alle Städte und Gemeinden im Land Brandenburg erhebt auch die Stadt Ludwigsfelde eine Hundesteuer. Die jährliche Hundesteuer beträgt derzeit 42,00 € für einen Hund in Ludwigsfelde und Ortsteilen. Entsprechend mehr müssen die Hundehalter für zwei oder gar drei Hunde bezahlen.

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