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Kontaktdaten
Rathausstraße 3

Fragen und Antworten

Freitag, 20.03.2020

Viele Bürgeranfragen im Rathaus aufgrund des Corona-Virus

Geschlossene Geschäfte, fast leere Cafés und Restaurants – momentan erlebt auch Ludwigsfelde ein ungewohntes Bild. Nicht nur wegen der am 16. März von Bundesregierung und Bundesländern erlassenen „Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland“, sondern auch aus Angst der Einzelnen vor der Ansteckung mit dem neuartigen Corona-Virus SARS-CoV-2.

Viele Fragen erreichen die Stadtverwaltung in diesen Zeiten. Gerne wollen wir Ihnen an dieser Stelle die am häufigsten gestellten Fragen kurz beantworten.

Für welche Anliegen/Belange hat das Rathaus noch geöffnet?

Seit dem 16. März hat das Rathaus Ludwigsfelde den Publikumsverkehr eingeschränkt. Das bedeutet: das Rathaus ist grundsätzlich geschlossen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung dürfen nur noch nach vorheriger Terminabsprache und in dringenden, objektiv unabweisbaren Fällen aufgesucht werden.

Bitte rufen Sie vorab an oder schreiben uns eine E-Mail. Die Stadtverwaltung entscheidet im Einzelfall über das Anliegen und einen etwaigen Termin im Hause.


Was sind objektiv unabweisbare Anliegen?

Auch wenn wir jedes Anliegen der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Ludwigsfelde sehr ernst nehmen, so können wir in der aktuellen Situation leider nur noch dringend notwendige Anliegen bearbeiten. Hier geht es vor allen Dingen um elementare Anliegen.

Unter die Kategorie der dringenden, objektiv unabweisbaren Fälle fallen z.B. NICHT:

  • Beantragung/Verlängerung Reisepasses (durch die weltweite Reisewarnung des Auswärtigen Amtes dürfte hier dem Grunde nach kein Bedarf gegeben sein)
  • Baurechtliche Auskünfte
  • Anmeldung von Hunden (kann auch rückwirkend erfolgen und dementsprechend nachgeholt werden, wenn die Verwaltung wieder im Normalbetrieb arbeitet)

Wir haben einen Termin zur Trauung im Standesamt. Findet dieser noch statt?

Standesamtliche Hochzeiten finden in der Stadt Ludwigsfelde zurzeit nur eingeschränkt statt. Eine Eheschließung kann maximal mit dem Ehepaar plus Kind(ern), den Trauzeugen und der Standesbeamtin stattfinden. Von Glückwünschen/Menschenmengen direkt vor dem Rathaus ist aus Rücksicht auf alle Mitmenschen bitte abzusehen.

Größere Ansammlungen im Freien (Richtgröße für Ansammlungen: mehr als 50 Personen) sind verboten. Bei Versammlungen mit weniger als 50 Personen ist eine Anwesenheitsliste mit Kontaktdaten durch den Veranstalter zu führen. Diese Regelung gilt bis auf Weiteres. Sobald sich an dieser Regelung etwas ändert, wird dies auf unserer Website und in der Presse bekanntgegeben.


Welche Veranstaltungen werden abgesagt?

Öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen sind untersagt - ausgenommen sind davon beispielsweise Stadtverordnetenversammlungen und auch der ÖPNV. Bei Veranstaltungen mit weniger als 50 Personen muss eine Anwesenheitsliste (Name, Adresse, Telefonnummer) geführt werden, die durch den Veranstalter zu führen ist und mindestens vier Wochen aufbewahrt werden muss. Bitte überprüfen Sie, ob diese Veranstaltungen notwendig sind.


Warum haben Spielplätze, Sportanlagen, Klubhaus oder die Therme geschlossen?

Das Ministerin für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg hat am Dienstag eine neue Verordnung erlassen, die das gesellschaftliche Leben weiter eingrenzt, in der Hoffnung, die Ausbreitung des Corona-Virus weiter einzugrenzen. Die Verordnungen haben zur Folge, dass u. a. Geschäfte, Fitnessstudios und Schwimmbäder ab dem 18.03.2020 geschlossen bleiben. Davon betroffen ist auch die Kristall-Therme.


Die Osterfeuer wurden abgesagt. Gilt das auch für kleine Nachbarschaftsfeuer? Wo werde ich das Strauchwerk los?

Die Absage von Osterfeuern bezieht sich nicht nur auf die großen Veranstaltungen, sondern gilt für ALLE Osterfeuer, also auch für die kleinen Nachbarschafts- und Brauchtumsfeuer. Bitte beachten Sie die geltenden Regelungen.

Die Entsorgung ist Seitens des SBAZV sichergestellt. Lediglich eine Abgabe ist für Privatpersonen an den Höfen des SBAZV derzeit nicht möglich. Weitere Informationen erhalten Sie auf www.sbazv.de.


Wird mein Wohngeld weiterhin gezahlt?

Alle Geldauszahlungen sind bis auf Weiteres sichergestellt.


Warum stellt die Stadt Ludwigsfelde keine zusätzlichen Desinfektionsspender zur Verfügung?

Die Stadt Ludwigsfelde folgt den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zur Händehygiene. Demnach ist eine Händedesinfektion im Allgemeinen nicht notwendig. Regelmäßiges gründliches Händewaschen – mindestens 20 Sekunden lang mit reichlich Seife – ist ausreichend. Gründliches Händewaschen senkt die Anzahl der Keime an den Händen auf bis zu ein Tausendstel.

Wichtig ist jetzt, Desinfektionsmittel in Krankenhäusern und Arztpraxen vorrätig zu halten. Die Stadt Ludwigsfelde verzichtet deshalb zum jetzigen Zeitpunkt darauf zusätzliche Desinfektionsmittelspender zur Verfügung zu stellen.