Der Landkreis Teltow-Fläming ordnet das Tragen von medizinischen Masken auf bestimmten Plätzen und Wegen an. Gemeinsam mit den Städten und Gemeinden im Landkreis wurden Orte definiert, an denen sich regelmäßig Menschen versammeln oder die generell stark frequentiert sind. Grund für die Anordnung ist, dass die 7-Tage-Inzidenz mehr als 100 Neuinfektionen mit dem Coronavirus auf 100.000 Einwohner beträgt.
Ausgenommen von der Maskenpflicht sind in der 7. Eindämmungsverordnung geregelt und betreffen:
- Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr,
- Gehörlose und schwerhörige Menschen, ihre Begleitperson und im Bedarfsfall Personen, die mit diesen kommunizieren,
- Personen, denen die Verwendung einer medizinischen Maske oder einer Mund-Nasen-Bedeckung oder wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist; dies ist vor Ort durch ein schriftliches ärztliches Zeugnis im Original nachzuweisen.
Hier gilt die Maskenpflicht im öffentlichen Raum:
- Potsdamer Straße Gehwegbereiche, beidseitig von der Einmündung Rathausstraße bis Brandenburgische Straße
- Bereich unter der Autobahnbrücke, Ludwig-Arkaden
- Bahnhofsgleise, Busbahnhof am Bahnhofsvorplatz, Straße „Am Bahnhof“, vom Museum bis Albert-Tanneur-Straße
- Zugangsbereiche Gebrüder-Grimm-Grundschule
- Zugangsbereich Theodor-Fontane-Grundschule
- Zugangsbereich Förderschule
- Zugangsbereich Gottlieb-Daimler-Oberschule
- Zugangsbereich OSZ
- Zugangsbereich Kleeblatt-Grundschule
- Zugangsbereich Berufsschule
- Zugangsbereiche Marie-Curie-Gymnasium
- Zugangsbereiche Berufsschule Mercedes-Benz
- Märkische Straße (Spiel- und Sportpark)
- Stadt-Aktiv-Park/Skaterpark
- Theodor-Fontane-Straße im Umfeld des Klubhauses