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Erstattung von Elternbeiträgen von Januar bis März 2021

Montag, 08.03.2021

Elternbeiträge sind weiterhin zu zahlen

Wie Anfang Februar berichtet, hat das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport die zweite Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum Ausgleich entgangener Elternbeiträge erlassen. Dadurch wird den Trägern von Kindertagesstätten ermöglicht, unter bestimmten Voraussetzungen Elternbeiträge an die Eltern zurückzuzahlen und dafür einen Ausgleich vom Land zu erhalten.

„Wenngleich es keine Pflicht zur Rückerstattung von Elternbeiträgen in Kindertagesstatten gibt, so ist es doch unter Abwägung der Umstände richtig und wichtig, die Eltern zu entlasten, die gar keine Betreuung für ihr Kind in Anspruch nehmen durften oder freiwillig ihr Kind zu Hause betreut haben“, erklärte Bürgermeister Igel.

Folgende Verfahrensweise wird nun von der Stadt Ludwigsfelde angewandt:

Allgemeine Informationen

  1. Elternbeiträge sind uneingeschränkt weiter zu zahlen.
  2. Es ist kein Antrag zu stellen.
  3. Es werden nur Abwesenheitstage berücksichtigt, die aufgrund der Quarantäne und der freiwilligen häuslichen Betreuung genutzt wurden.
  4. Ein Erstattungsanspruch kann auch für Kinder in der Notbetreuung vorliegen.

Voraussetzung für eine Erstattung von Elternbeiträgen

  1. Erstattung des vollen Elternbeitrages bei einer kompletten Abwesenheit.
  2. Erstattung des hälftigen Elternbeitrages bei einer Abwesenheit von mehr als 10 Tagen im Monat.

Abrechnung

  1. Abrechnung erfolgt anhand der Anwesenheit in den Monaten Januar bis März 2021.
  2. Anspruchsberechtigte erhalten zwischen April und Mai 2021 ein Schreiben mit dem Erstattungsbetrag
  3. Erstattung wird bis spätestens Ende Mai 2021 für die Monate Januar bis März 2021 ausgezahlt.

Essengeld

Eine vollständige Essengelderstattung erfolgt nur bei voller Abwesenheit, ansonsten erfolgt eine Abrechnung der tatsächlich in Anspruch genommenen Essenstage mit der regulären jährlichen Verrechnung.