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Wie Anfang Februar berichtet, hat das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport die zweite Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum Ausgleich entgangener Elternbeiträge erlassen. Dadurch wird den Trägern von Kindertagesstätten ermöglicht, unter bestimmten Voraussetzungen Elternbeiträge an die Eltern zurückzuzahlen und dafür einen Ausgleich vom Land zu erhalten.
„Wenngleich es keine Pflicht zur Rückerstattung von Elternbeiträgen in Kindertagesstatten gibt, so ist es doch unter Abwägung der Umstände richtig und wichtig, die Eltern zu entlasten, die gar keine Betreuung für ihr Kind in Anspruch nehmen durften oder freiwillig ihr Kind zu Hause betreut haben“, erklärte Bürgermeister Igel.
Folgende Verfahrensweise wird nun von der Stadt Ludwigsfelde angewandt:
Allgemeine Informationen
Voraussetzung für eine Erstattung von Elternbeiträgen
Abrechnung
Essengeld
Eine vollständige Essengelderstattung erfolgt nur bei voller Abwesenheit, ansonsten erfolgt eine Abrechnung der tatsächlich in Anspruch genommenen Essenstage mit der regulären jährlichen Verrechnung.