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Einschulungsuntersuchungen 2017

Dienstag, 14.03.2017

Seit Anfang Februar bis voraussichtlich Ende April laufen die Schuluntersuchungen für die Kinder, die 2017 eingeschult werden sollen. Seit 2005 gilt als schulpflichtig, wer bis zum 30. September des Einschulungsjahres sechs Jahre alt ist. In diesem Jahr werden im Landkreis Teltow-Fläming ca. 1.700 Mädchen und Jungen durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Gesundheitsamtes untersucht. Dies erfolgt an den vier Standorten Luckenwalde, Jüterbog, Ludwigsfelde und Zossen.

In Vorbereitung der Untersuchungen erhalten die Schulen rechtzeitig die Listen mit den Terminen, sodass die Eltern am Anmeldetag in den Schulen ihren Wunschtermin eintragen können. Gleichzeitig wird ihnen eine Einladung zur Untersuchung und ein Anamnese-/Fragebogen ausgehändigt. Dieser ist am Untersuchungstag ausgefüllt mitzubringen. Außerdem dürfen nicht vergessen werden:

- das gelbe Vorsorgeheft

- eventuelle Bescheinigungen (Schwerbehinderten-, Herz- oder Allergiepass)

- verordnete Hilfsmittel (Brille, Hörgerät u. a.)

- wenn vorhanden medizinische Vorbefunde.

Die Untersuchungen zur Feststellung der Schulfähigkeit erfolgen nach einem landesweit einheitlich standardisierten Verfahren. Es besteht aus zwei Teilen:

- der Voruntersuchung – hier werden Größe und Gewicht festgestellt, ein Seh- und Hörtest vorgenommen sowie Aufmerksamkeit und Feinmotorik überprüft.

- der ärztlichen Untersuchung – dabei geht es um die Überprüfung des Zahlen-und Mengenverständnisses, der Sprachkenntnisse, der Farbtüchtigkeit sowie der visuellen Wahrnehmung.

Eine Untersuchung dauert in der Regel je Kind 30 bis 40 Minuten. Bei Kindern, die noch nicht schulfähig sind und für ein Jahr zurückgestellt werden, entscheidet der Arzt zum ersten Mal ab diesem Schuljahr, ob sie bei der nächsten Einschulung noch einmal untersucht werden müssen oder nicht.