- Rathaus & Bürgerservice
- Medien, Kultur & Neuigkeiten
- Stadt, Umland & Tourismus
- Leben & Wohnen in Lu
- Wirtschaft & Gewerbe
Prüfung und Genehmigung von Zuwegungen, Baustellenzufahrten und Grundstückszufahrten
Wenn Sie eine Zuwegung, eine Baustellenzufahrt oder eine Grundstückszufahrt planen, dann bedenken Sie bitte, dass Sie unter Umständen
Antrag auf Baustellenzufahrt
Eine Baustellenzufahrt ist eine provisorische Zufahrt, die für den Schutz von öffentlichen Verkehrsflächen im Rahmen von Baumaßnahmen zu errichten ist. Sie ist für öffentliche Straßen im ausgebaute oder unbefestigten Zustand sowie deren Nebenanlagen bei der Stadtverwaltung Ludwigsfelde zu beantragen.
Antrag auf Zuwegung und Grundstückszufahrt
Zuwegungen und Grundstückszufahrten sind auf Dauer angelegte Zugänge und Zufahrten auf Ihr Grundstück. Zuwegungen und Grundstückszufahrten für den Anschluss Ihres Grundstückes an öffentliche Straßen im ausgebaute oder unbefestigte Zustand sowie deren Nebenanlagen sind bei der Stadtverwaltung Ludwigsfelde zu beantragen.
Antragstellung
Zur Beantragung einer Zuwegung oder Zufahrt sind durch den Grundstückseigentümer, den Bauherren oder dessen Beauftragten bei der Stadtverwaltung Ludwigsfelde einzureichen:
Gebühren
Für die Prüfung und Genehmigung von Baustellenzufahrten, Grundstückszufahrten oder sonstige provisorische Zufahrten fallen Verwaltungsgebühren an. Die Gebühr wird nach dem Gebührentarif der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Ludwigsfelde von 2005 unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes festgesetzt.