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Teilung ist die dem Grundbuchamt gegenüber abgegebene Erklärung oder sonst wie erkennbar gemachte Erklärung des Eigentümers, dass ein Grundstücksteil grundbuchmäßig abgeschrieben und als selbstständiges Grundstück oder als ein Grundstück zusammen mit anderen Grundstücken oder Teilen anderer Grundstücke eingetragen werden soll.
Gemäß § 2 der Dritten Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches (3.BauGBDV) sind Teilungen im Land Brandenburg genehmigungsfrei.