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Kontaktdaten
Rathausstraße 3

Wohngeld

Was ist Wohngeld

Wohngeld ist ein finanzieller Zuschuss des Staates für Bürger mit geringem Einkommen zur Bezahlung angemessener Miete oder selbst genutzten Wohneigentums.

Wer erhält Wohngeld

Wohngeld wird auf Antrag als Mietzuschuss für eine Mietwohnung oder als Lastenzuschuss für eine Eigentumswohnung bzw. ein Eigenheim gewährt.
Antragberechtigt ist nur der Mieter oder Eigentümer selbst genutzten Wohnraumes.
Die Anspruchsberechtigung und Höhe des Wohngeldes hängt ab von

  • der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
  • der Höhe des Gesamteinkommens
  • der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung ( durch Höchstbeträge gesetzlich festgelegt)

Wie wird Wohngeld beantragt

Wohngeld kann nur auf Antrag gewährt werden. Die Antragstelle der Stadt Ludwigsfelde befindet sich im Bürgerservice, Rathausstr. 3 in 14974 Ludwigsfelde.
Unter dem folgenden Link können Sie sich den Antrag bereits downloaden - eine komplette Online-Beantragung ist bisher bei der Stadt Ludwigsfelde nicht möglich.
Link zum Download: https://mil.brandenburg.de/mil/de/themen/wohnen/wohn-und-mietrecht/wohngeld/

1.) Wohngeldbeantragung für Heimbewohner/innen:

Den gesonderten Antrag auf Wohngeld erhalten Sie im Bürgerservice und in der Wohngeldbehörde.

Bearbeitung und Bezugsdauer von Wohngeld

Der Wohngeldantrag wird in der Wohngeldbehörde der Stadt Ludwigsfelde bearbeitet .
I.d.R. wird Wohngeld für zwölf Monate bewilligt und zwar ab dem Ersten des Monats der Antragstellung. Danach ist ein neuer Wohngeldantrag erforderlich.

2.) Hinweis:

Zur Vermeidung der rechtswidrigen Inanspruchnahme des Wohngeldes wird der automatisierte Datenabgleich im Wohngeldverfahren nach § 33 Absatz 5 Wohngeldgesetz (WoGG) bundesweit durchgeführt.

Bitte beachten Sie daher,

dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Veränderungen in den Verhältnissen, die für die Gewährung von Wohngeld erheblich sind, unverzüglich zu melden.

Bei Umzug

ist die Wohngeldbehörde rechtszeitig zu unterrichten.

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