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Wohngeld ist ein finanzieller Zuschuss des Staates für Bürger mit geringem Einkommen zur Bezahlung angemessener Miete oder selbst genutzten Wohneigentums.
Wohngeld wird auf Antrag als Mietzuschuss für eine Mietwohnung oder als Lastenzuschuss für eine Eigentumswohnung bzw. ein Eigenheim gewährt.
Antragberechtigt ist nur der Mieter oder Eigentümer selbst genutzten Wohnraumes.
Die Anspruchsberechtigung und Höhe des Wohngeldes hängt ab von
Wohngeld kann nur auf Antrag gewährt werden. Die Antragstelle der Stadt Ludwigsfelde befindet sich im Bürgerservice, Rathausstr. 3 in 14974 Ludwigsfelde.
Unter dem folgenden Link können Sie sich den Antrag bereits downloaden - eine komplette Online-Beantragung ist bisher bei der Stadt Ludwigsfelde nicht möglich.
Link zum Download: https://mil.brandenburg.de/mil/de/themen/wohnen/wohn-und-mietrecht/wohngeld/
Den gesonderten Antrag auf Wohngeld erhalten Sie im Bürgerservice und in der Wohngeldbehörde.
Der Wohngeldantrag wird in der Wohngeldbehörde der Stadt Ludwigsfelde bearbeitet .
I.d.R. wird Wohngeld für zwölf Monate bewilligt und zwar ab dem Ersten des Monats der Antragstellung. Danach ist ein neuer Wohngeldantrag erforderlich.
Zur Vermeidung der rechtswidrigen Inanspruchnahme des Wohngeldes wird der automatisierte Datenabgleich im Wohngeldverfahren nach § 33 Absatz 5 Wohngeldgesetz (WoGG) bundesweit durchgeführt.
dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Veränderungen in den Verhältnissen, die für die Gewährung von Wohngeld erheblich sind, unverzüglich zu melden.
ist die Wohngeldbehörde rechtszeitig zu unterrichten.