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Öffnungszeiten Bürgerservice
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09:00 – 12:00 Uhr & 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch
09:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag
09:00 – 12:00 Uhr & 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag
09:00 – 12:00 Uhr

Jeden 1. und 3. Samstag
von 09:00 – 13:00 Uhr
Kontaktdaten
Rathausstraße 3

Vorläufiger Reisepass / Reisepass in letzter Minute

Der Bürgerservice hat jeden Dienstag ohne Terminvergabe geöffnet. Um den Bürgerinnen und Bürgern dennoch die Möglichkeit zu bieten, Serviceleistungen ohne Wartezeiten im Warteraum in Anspruch zu nehmen, können einen Termin buchen. Hier geht's zur Terminbuchung

Allgemeine Informationen:

Wenn Sie einen Reisepass kurzfristig bemötigen, erhalten Sie einen vorläufigen Reisepass.

Manche Länder gewähren die Einreise nur mit einem gültigen Reisepass. Ob für das Reiseziel ein Reisepass (oder ein Visum) benötigt wird, oder ob ein Personalausweis ausreicht, kann beim Auswärtigen Amt erfragt werden.

Gültigkeit / Bearbeitungsdauer:

Vom Tag der Antragstellung dauert es 1 bis 2 Tage, bis der vorläufige Reisepass abgeholt werden kann.

Der vorläufige Reisepass hat eine Gültigkeit von einem Jahr.

Sie benötigen folgende Unterlagen für die Beantragung:

  • derzeitiger Reisepass oder Personalausweis, der Personalausweis wird bei der erstmaligen Beantragung oder nach Verlust des bisherigen Reisepasses benötigt.
  • ein biometrie-taugliches Lichtbild
  • bisheriger Kinderreisepass nur bei Jugendlichen unter 12 Jahren
  • Geburts- oder Heiratsurkunde im Original bei Erstbeantragung
  • Diebstahlsanzeige der Polizei (Falls der bisherige Reisepass gestohlen wurde.)

Besonderheiten bei Antragsstellung für Minderjährige

Bei Jugendlichen ist für die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres das Einverständnis (Unterschrift) der Erziehungsberechtigten notwendig. Bei Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ist die Begleitung von mindestens einem Erziehungsberechtigten notwendig.

Sie benötigen folgende Unterlagen für die Beantragung:

  • ein biometrie-taugliches Lichtbild
  • Sorgerechtsbescheinigung bei nichtehelichen Kindern oder ggf. ein Sorgerechtsbeschluss
  • ggf. bisheriger Kinderausweis

Vorsprache:

Eine Vorsprache ist im Bürgerservice der Stadt Ludwigsfelde bei Antragstellung erforderlich. Ihren vorläufigen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen, weil wir Ihre eigenhändige Unterschrift benötigen.

Abholung des neuen vorläufigen Reisepasses:

Die Abholung kann jedoch durch einen Bevollmächtigten, der sich ausweisen kann, erfolgen. Bei der Abholung wird der bisherige Pass eingezogen oder entwertet und dem Passinhaber wieder ausgehändigt.

Gebühren:

Die Gebühren für den vorläufigen Reisepass betragen 26,00 Euro.

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