(Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb von Spielhallen und ähnliche Unternehmen)
Allgemeine Informationen:
Wer eine Spielhalle eröffnen möchte, benötigt hierzu eine besondere Erlaubnis.
Zuständig für die Erteilung der Erlaubnis ist die Behörde in deren Bereich sich die Spielhalle befindet.
Zur Erteilung der Erlaubnis sind örtliche und persönliche Voraussetzungen zu erfüllen.
Bearbeitungsdauer:
Bei Vorlage aller notwendigen Unterlagen beträgt die Bearbeitungsdauer etwa 2 Wochen.
Benötigte Unterlagen:
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Personalausweis oder Nationalpass, mit Meldebescheinigung
- aktuelles Führungszeugnis. Das Führungszeugnis (Belegart -0-) beantragen Sie bitte im Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes, für Ludwigsfelde im Bürgeramt.
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR)
Den Auszug beantragen natürliche Personen im Meldeamt Ihres Wohnortes. Für juristische Personen ist der Antrag im Gewerbeamt des Ortes zu stellen, in dessen Bereich die Betriebsstätte liegt.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes des Wohnortes,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes des Wohnortes,
- Auszug aus der Schuldnerkartei des für den Wohnort zuständigen Amtsgerichts für Ludwigsfelde beim Amtsgericht Zossen, Gerichtstraße , 15806 Zossen. Ansonsten wenden Sie sich an das Amtsgericht Ihres Wohnortes. Sollten Sie außerhalb von Ludwigsfelde wohnen, dann erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung.
Die beiden Unbedenklichkeitsbescheinigungen und der Auszug aus der Schuldnerkartei sind vom Antragsteller von den zuständigen Stellen aller Orte vorzulegen, in denen er in den letzten drei Jahren gewohnt bzw. ein Gewerbe betrieben hat Handelt es sich bei dem Antragsteller um eine juristische Person (AG, GmbH, e.V. etc.), so sind die Zuverlässigkeitsnachweise sowohl für die juristische Person als auch für die vertretungsberechtigten natürlichen Personen (Geschäftsführer, Vorstandsmitglied und Vorsitzende) bei der Antragstellung vorzulegen
Diese Auskünfte sollten nicht älter als 3 Monate sein
- bei juristischen Personen zusätzlich ein Auszug aus dem Handels- und Vereinsregister und eine Ausfertigung des Gesellschaftervertrags bzw. der Satzung
- Protokoll der Abnahme durch das Bauordnungsamt (Bauordnungsamt Landkreis Teltow-Fläming, Am Nuthefließ 2, 14943 Luckenwalde)
- Grundriss des Betriebes (Maßstab 1:100)
- Aufstellerlaubnis gemäß § 33c (1) Gewerbeordnung. Zusätzlich werden zum Betrieb der Spielhalle die Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten und eine Geeignetheitsbestätigung benötigt.
- Bauartzulassung und Unbedenklichkeitsbescheinigung gemäß § 33 e GewO
Vorsprache:
Eine persönliche Vorsprache ist grundsätzlich erforderlich.
Gebühren:
Die einmalige Gebühr kann 255,50 Euro bis 2.046,00 Euro betragen.
Vorschusszahlung und Sicherheitsleistung
Eine Amtshandlung, die auf Antrag vorzunehmen ist, kann von der Zahlung eines angemessenen Vorschusses oder einer angemessenen Sicherheitsleistung bis zur voraussichtlichen Höhe der Kosten abhängig gemacht werden. § 16 Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebG Bbg BB )