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Auf dem elektronischen Speichermedium (Chip) des Reisepasses werden u.a. das Lichtbild, die Fingerabdrücke und die Bezeichnung der erfassten Finger gespeichert. Die Fingerabdrücke werden in Form des flachen Abdrucks, in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers des Passbewerbers, auf dem Chip gespeichert.
Reisepässe für Kinder werden bis zum sechsten Lebensjahr ohne Fingerabdrücke ausgestellt.
Wird ein Reisepass bis zum vollendeten 24. Lebensjahr beantragt, ist er für sechs Jahre gültig. Bei der Antragstellung nach dem 24. Lebensjahr beträgt die Gültigkeit zehn Jahre.
Vom Tag der Antragstellung dauert es zur Zeit ca. 3 - 4 Wochen, bis der Reisepass abgeholt werden kann.
Bei Jugendlichen ist für die Beantragung eines Reisepasses bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres das Einverständnis (Unterschrift) der Erziehungsberechtigten notwendig. Es ist die persönliche Vorsprache des Jugendlichen bei der Reisepassbeantragung (in Begleitung von mindestens einem Erziehungsberechtigten) erforderlich.
Eine Vorsprache ist im Bürgerservice der Stadt Ludwigsfelde bei Antragstellung erforderlich. Der Reisepass muss persönlich beantragt werden, da die eigenhändige Unterschrift benötigt wird.
Die Abholung kann jedoch durch einen Bevollmächtigten, der sich ausweisen kann, erfolgen.
Bei der Abholung wird der bisherige Pass eingezogen oder entwertet und dem Passinhaber wieder ausgehändigt.
Die Gebühren betragen für den Reisepass des Antragstellers bis Vollendung des 24. Lebensjahres 37,50 Euro (gültig für sechs Jahre) und nach dem 24. Lebensjahr 60,00 Euro (gültig für zehn Jahre).
Expresspass: Fertigstellung innerhalb von 72 Stunden an Werktagen.
Gebühren:
Die Gebühren betragen für den Expresspass des Antragstellers bis Vollendung des 24. Lebensjahres 69,50 Euro (gültig für sechs Jahre) und nach dem 24. Lebensjahr 92,00 Euro (gültig für zehn Jahre).
Es gibt einen Reisepass für Vielreisende, der 48 Seiten umfasst. Darin ist mehr Platz für Stempel etc. enthalten.