ludwigsfelde
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Öffnungszeiten Bürgerservice
Montag
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Dienstag
09:00 – 12:00 Uhr & 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch
09:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag
09:00 – 12:00 Uhr & 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag
09:00 – 12:00 Uhr

Jeden 1. und 3. Samstag
von 09:00 – 13:00 Uhr
Kontaktdaten
Rathausstraße 3

Personalausweis nach Eheschließung

Der Bürgerservice hat jeden Dienstag ohne Terminvergabe geöffnet. Um den Bürgerinnen und Bürgern dennoch die Möglichkeit zu bieten, Serviceleistungen ohne Wartezeiten im Warteraum in Anspruch zu nehmen, können einen Termin buchen. Hier geht's zur Terminbuchung

Allgemeine Informationen:

Hat sich Ihr Familienname aufgrund einer Eheschließung oder nach der Begründung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft geändert? Da eine Änderung der Personendaten auf einem bereits vorhandenen Ausweis nicht möglich ist, muss ein neuer Personalausweis beantragt werden.

Bearbeitungsdauer:

Vom Tag der Antragstellung dauert es zur Zeit ca. 2 - 3 Wochen, bis der Personalausweis abgeholt werden kann.

Sie benötigen folgende Unterlagen für die Beantragung:

  • derzeitiger Personalausweis oder Reisepass der Reisepass wird benötigt, wenn Sie bisher keinen Personalausweis besessen haben
  • ein biometrie-taugliches Lichtbild
  • bisheriger Kinderreisepass nur bei Jugendlichen unter 12 Jahren
  • Heiratsurkunde im Original, bei ausländischen Urkunden (Eheschließung im Ausland) wird zudem eine Übersetzung benötigt.

Vorsprache:

Eine Vorsprache ist im Bürgerservice der Stadt Ludwigsfelde bei Antragstellung erforderlich. Der Personalausweis muss persönlich beantragt werden, da die eigenhändige Unterschrift benötigt wird.

Abholung des neuen Personalausweises:

Die Abholung muss persönlich erfolgen

Gebühren:
Die Gebühr beträgt für eine Neuausstellung des Personalausweises - unter 24 Jahren 22,80 Euro - ab 24 Jahre 28,80 Euro

Zusätzliche Information:
Nach der Änderung des Familiennamens sollten Sie u. a. daran denken, dass

  • auch Ihr Reisepass erneuert werden sollte.
  • ggf. Ihre Kfz-Papiere geändert werden müssen.
  • mit der Eheschließung auch eine Änderung der Lohnsteuerkarte verbunden ist (ein Wechsel der Lohnsteuerklassen ist jedoch bei der Begründung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft nicht möglich).
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