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Die Personalausweispflicht gilt ab dem vollendeten 16. Lebensjahr für alle meldepflichtigen deutschen Staatsangehörigen.
Möchten Jugendliche vor dem 16. Lebensjahr (bzw. bis zu drei Monaten vor Vollendung des 16. Lebensjahres) einen Personalausweis beantragen, dann müssen die Erziehungsberechtigten eine Einverständniserklärung abgeben. Zur Beantragung muss mindestens 1 Erziehungsberechtigter anwesend sein und eine schriftliche Einverständniserklärung des nichtanwesenden Erziehungsberechtigten vorlegen.
Obliegt das Sorgerecht einem Elternteil muss der entsprechende Beschluss (rechtskräftiges Scheidungsurteil) vorgelegt werden.
Wird ein Personalausweis bis zum vollendeten 24. Lebensjahr beantragt, ist er für sechs Jahre gültig. Bei der Antragstellung nach dem 24. Lebensjahr beträgt die Gültigkeit zehn Jahre.
Vom Tag der Antragstellung dauert es zur Zeit ca. 2 - 3 Wochen, bis der Personalausweis abgeholt werden kann.
Eine Vorsprache ist im Bürgerservice der Stadt Ludwigsfelde bei Antragstellung erforderlich. Der Personalausweis muss persönlich beantragt werden, da die eigenhändige Unterschrift benötigt wird.
Der Personalausweis ist grundsätzlich persönlich abzuholen.
Ist eine persönliche Abholung nicht möglich, kann der Antragsteller eine andere Person zur Abholung bevollmächtigen.
Dafür ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich, aus der hervorgeht, ob der PIN-Brief (dieser enthält Geheimnummern und das Sperrkennwort) zugeschickt wurde.
Bitte beachten Sie, dass das persönliche Erscheinen des Antragstellers zwingend erforderlich ist, wenn der PIN-Brief nicht zugestellt wurde.
Für Jugendliche unter 16 Jahren ist der Personalausweis grundsätzlich persönlich von einem Sorgeberechtigten abzuholen, bei dem der Jugendliche hauptwohnsitzlich gemeldet ist.
Die Gebühr beträgt für eine Neuausstellung des Personalausweises - unter 24 Jahren 22,80 Euro, ab 24 Jahre 28,80 Euro