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Allgemeine Informationen
Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb des Bereiches einer Behörde sowie ein Wechsel des Gegenstandes des Gewerbes oder eine Ausdehnung auf Waren oder Leistungen, die bei dem Gewerbebetrieb der bereits früher angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, ist durch den Gewerbetreibenden der zuständigen Behörde gleichzeitig anzuzeigen.
Die Nichtummeldung des Gewerbes stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Die Bescheinigung der Anzeige berechtigt insbesondere nicht zur Änderung oder Erweiterung oder Verlegung eines Gewerbebetriebes, wenn dafür eine Erlaubnis oder eine Eintragung in die Handwerksrolle notwendig ist.
Hinweis zur gewerblichen Nutzung (Nutzungsänderung) von baulichen Anlagen und Grundstücken ist zur Ausübung des erlaubten bzw. geplanten Gewerbes beabsichtigt, vorhandene bauliche Anlagen oder Teile davon und Grundstücksflächen zu nutzen, für die in der bisher vorliegenden Baugenehmigung eine andere Nutzungsart festgeschrieben ist, so gehört das Bauvorhaben nach § 66 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) zu den genehmigungspflichtigen Vorhaben.
Bitte informieren Sie sich, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist. Weitergehende Informationen finden Sie dazu unter Antrag auf Baugenehmigung und im Informationsblatt BAA-Nr.20-9/02
Benötigte Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung zur Überprüfung der Identität des Anzeigenden,Vollmacht, sobald ein Vertreter die Anzeige vornimmt beglaubigte Abschrift des aktuellen Registerauszuges der juristischen Personen (z.B. vom Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister)
Die Anzeige muss unter Verwendung eines gesetzlich vorgeschriebenen Vordruckes erfolgen. Diesen Vordruck erhalten Sie beim Fachdienst Ordnungsamt, Gewerbeangelegenheiten oder im Bereich Downloads und Formulare. Die Gewerbeanzeige kann ausgefüllt und unterschrieben mit einer Kopie vom Personalausweis per Post zugesandt oder durch Einwurf in den Briefkasten der Stadtverwaltung Ludwigsfelde abgegeben werden.
Bestehen Zweifel an der Identität des Gewerbetreibenden usw., erfolgt eine Klärung durch geeignete Maßnahmen wie z. B. schriftliche oder fernmündliche Rückfragen, Bitte um persönliches Erscheinen, Anfrage bei der Meldebehörde usw.
Gebühren
Die einmalige Gebühr beträgt 20,00 Euro.
Nach Erhalt der Gewerbeanzeige erhalten Sie eine Bestätigung und den entsprechenden Gebührenbescheid per Post zugesandt.
Die Anzeige auf Gewerbeummeldung finden Sie im Bereich Downloads und Formulare.