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Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes aufgibt, muss dies der zuständigen Behörde anzeigen. Die Nichtabmeldung des Gewerbes stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Die Behörde bescheinigt innerhalb von 3 Tagen den Empfang der mangelfreien Anzeige. In der Regel wird die Gewerbeanzeige von den Mitarbeitern des Gewerbeamtes in Gegenwart des Gewerbetreibenden gefertigt und bestätigt.
Die tatsächliche Bearbeitungszeit kann sich verzögern durch:
einen unvollständig ausgefüllten Vordruck zur Gewerbeabmeldung
Zweifel an der Identität des Gewerbetreibenden
Personalausweis oder Reisepass zur Überprüfung der Identität des Anzeigenden, mit Meldebescheinigung
Bestehen Zweifel an der Identität des Gewerbetreibenden, erfolgt eine Klärung durch geeignete Maßnahmen wie zum Beispiel schriftliche oder fernmündliche Rückfragen, persönliches Erscheinen oder die Anfrage bei der Meldebehörde.
Die Anzeige muss unter Verwendung eines gesetzlich vorgeschriebenen Vordruckes erfolgen. Diesen Vordruck erhalten Sie beim Sachgebiet Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Gewerbeangelegenheiten.
Die Anzeige auf Gewerbeabmeldung finden Sie im Bereich Downloads und Formulare.