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Kontaktdaten
Rathausstraße 3

Geldspielautomaten - Eignung des Aufstellungsortes

Allgemeine Informationen:

Die für den Aufstellungsort zuständige Behörde bestätigt dem Antragsteller die Eignung des Aufstellungsortes. Die örtlichen Voraussetzungen werden geprüft. Geldspielautomaten dürfen nur in Schank- und Speisewirtschaften, in Beherbergungsstätten, Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen, Wettannahmestellen der konzessionierten Buchmacher aufgestellt werden.

Bearbeitungsdauer:

Bei Vorlage des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformulars beträgt die Bearbeitungsdauer etwa 1 Woche.

Benötigte Unterlagen:

  • Antragsformular,
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes,
  • Führungszeugnis,
  • Ggf. Kopie der Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten

Die Beantragung zur Bestätigung über die Eignung des Aufstellungsortes für Geldspielautomaten muss auf einem Formblatt erfolgen, eigenhändig unterschrieben sein und kann per Post die zuständige Dienststelle gesandt werden.

Rechtliche Grundlagen:

§ 33 Gewerbeordnung

Gebühren:

Die einmalige Gebühr beträgt 51,00 Euro.

Die Gebührenschuld entsteht, soweit ein Antrag notwendig ist, mit dessen Eingang bei der zuständigen Behörde, im Übrigen mit Beendigung der gebührenpflichtigen Amtshandlung. § 11 Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebG Bbg,BB)

Vorschusszahlung und Sicherheitsleistung:

Eine Amtshandlung, die auf Antrag vorzunehmen ist, kann von der Zahlung eines angemessenen Vorschusses oder einer angemessenen Sicherheitsleistung bis zur voraussichtlichen Höhe der Kosten abhängig gemacht werden. § 16 GebG Bbg,BB

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