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Das Führungszeugnis (Auszug aus dem Bundeszentralregister) kann bei der für Ihre Haupt- oder Nebenwohnung zuständigen Meldebehörde persönlich beantragt werden.
Der Antrag wird von der Meldebehörde an das Bundesamt für Justiz weitergeleitet. Hier wird das Führungszeugnis ausgestellt und - entsprechend der Beleg-Art - entweder an die antragstellende Person oder an die benannte Behörde übersandt.
Bearbeitungsdauer:
Im Normalfall dauert es ca. zwei bis drei Wochen, bis das Führungszeugnis den Antragsteller bzw. die benannte Behörde erreicht.
Sie benötigen folgende Unterlagen:
Der Verwendungszweck muss bei der Beantragung angegeben werden. Ein erweitertes Führungszeugnis wird erteilt, wenn dieses für die Prüfung der persönlichen Eignung, eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder eine Tätigkeit, die geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen benötigt wird.
Vorsprache:
Das Führungszeugnis kann nur persönlich beantragt werden. Eine schriftliche oder telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Gleichlautend ist die Vertretung bei der Antragstellung, beispielsweise durch einen Rechtsanwalt oder durch den Ehegatten, nicht möglich.
Hinweis zur Online-Beantragung des Führungszeugnisses
Das Bundesamt für Justiz hat ein Online-Portal für die Beantragung von Führungszeugnissen eingerichtet. Dies gilt ausdrücklich für alle Arten des Dokumentes (privat oder behördlich, einfach oder erweitert).
Das Herunterladen der Ausweis-App unter https://www.ausweisapp.bund.de ist hierfür notwendig.
Danach kann die Beantragung des Führungszeugnisses unter https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/ fortgesetzt werden.
Bei Benutzung des PC ist nach wie vor ein Kartenlesegerät notwendig; beim Smartphone wird der Ausweis über die NFC-Schnittstelle authentisiert.
Die Rechnungslegung erfolgt schriftlich vom Bundesamt für Justiz selbst.
Gebühren:
13,00 Euro