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Ein Feuerwerk der Klasse II ist ein Feuerwerk, wie es üblicherweise in der Silvesternacht von jeder Person, die mindestens 18 Jahre alt ist, abgebrannt werden darf. Feuerwerkskörper der Klasse II dürfen nur in der Zeit vom 31.12. bis 01.01. jeden Jahres abgebrannt werden.
Für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern außerhalb dieser Zeiten ist bei der zuständigen Ordnungsbehörde eine Ausnahmegenehmigung einzuholen.
Folgende Angaben sind auf dem Antragsformular zu tätigen:
Der Antrag sollte mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung bei der zuständigen Behörde vorliegen.
Zur Entscheidung über die Erteilung einer Genehmigung kann von der zuständigen Behörde (Stadt Ludwigsfelde) ein Lokaltermin zur Besichtigung des Abbrennplatzes und dessen Umfeldes verlangt werden.
Die Genehmigung wird in schriftlicher Form erteilt, sie kann mit Auflagen verbunden sein.
Die Erteilung der Genehmigung ist gebührenpflichtig, je nach Aufwand kann sie zwischen 10,00 Euro und 100,00 Euro betragen.
Feuerwerk Klasse III / IV / T 2 (Mittel- / Höhenfeuerwerk)
Ein Feuerwerk der Klasse III, IV oder T 2 ist ein Feuerwerk, das nur von Personen mit besonderem Erlaubnisschein oder Befähigungsschein abgebrannt werden darf.
Feuerwerke, Lagerfeuer, Lasershows, Präsentationen mit Feuer oder andere Veranstaltungen mit brand- oder explosionsgefährlichen Stoffen (z.B. Böllerschießen, Umgang mit Schwarzpulver usw., sofern diese nicht auf zugelassenen Schießplätzen verwendet werden) sind grundsätzlich bei der örtlichen Ordnungsbehörde anzumelden.
Der Antrag sollte mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung bei der zuständigen Behörde vorliegen.
Zur Entscheidung über die Erteilung einer Genehmigung kann von der zuständigen Behörde (Stadt Ludwigsfelde) ein Lokaltermin zur Besichtigung des Abbrennplatzes und dessen Umfeldes verlangt werden.
Die Genehmigung wird in schriftlicher Form erteilt, sie kann mit Auflagen verbunden sein.
Die Erteilung der Genehmigung ist gebührenpflichtig, je nach Aufwand kann sie zwischen 10,00 Euro und 100,00 Euro betragen.