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Zurzeit sind persönliche Termine in der Stadtverwaltung nur nach Terminvereinbarung mit dem Sachgebiet möglich. Hier geht's zur Online-Terminvergabe.
Wenn Sie im Ausland heiraten möchten, muss meistens ein Ehefähigkeitszeugnis vorgelegt werden. Zu Fragen rund um die Vorgehensweise, die vorzulegenden Urkunden und Nachweise wenden Sie sich bitte an unser Standesamt bzw. an das Auswärtige Amt.
Sie sollten sich rechtzeitig vor der Eheschließung im Ausland informieren, welche Urkunden und sonstigen Unterlagen Sie benötigen.
Auskunft darüber geben Ihnen die Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten in der Bundesrepublik Deutschland.
Manche Staaten fordern von Ihnen ein Ehefähigkeitszeugnis, das Ihnen das Standesamt, in dessen Stadt Sie Ihren Wohnsitz - bei Wohnsitz im Ausland - Ihren letzten Wohnsitz - haben.
Für den deutschen Staatsangehörigen:
Für Urkunden in fremdländischer Sprache müssen Übersetzungen beigefügt werden, die von einem anerkannten Übersetzer gefertigt wurden.
Für weitere Fragen steht Ihnen Ihr Standesamt gerne zur Verfügung.
Wenn beide Verlobte die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen: 41,00 Euro
Wenn einer der Verlobten die ausländische Staatsangehörigkeit besitzt werden zusätzlich 25,00 Euro erhoben.
Je Aufenthaltsbescheinigung: 5,00 Euro (erhältlich beim Bürgerservice)
(Gebührenordnung für das Land Brandenburg, Tarifstelle 12)