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Zurzeit sind persönliche Termine in der Stadtverwaltung nur nach Terminvereinbarung mit dem Sachgebiet möglich. Hier geht's zur Terminbuchung
Im Bürgerservice werden keine
Geburtsurkunden können nur im Geburts- Standesamt ausgestellt werden und werden durch keine andere Behörde beglaubigt.
Nicht beglaubigt werden außerdem:
öffentliche Beglaubigungen können nur von einem Notar vorgenommen werden.
Beglaubigt werden Kopien von:
Beglaubigungen von Unterschriften
Die zu beglaubigende Unterschrift unter einem Schriftstück muss in Gegenwart des Sachbearbeiters geleistet werden (persönliches Erscheinen ist zwingend erforderlich). Das unterschriebene Schriftstück muss zur Vorlage bei einer anderen berechtigten Behörde oder sonstigen Stelle benötigt werden.
Sie benötigen folgende Unterlagen:
Gebühren:
2,00 Euro je Seite
1,50 Euro für Unterschriftsbeglaubigungen