Dienstleistung
Ausbildungsförderung Beratung
Sie können Ihre Ausbildung oder Ihr Studium nicht selbst finanzieren und möchten sich über die Fördermöglichkeiten nach dem Bundesausbildungsbeihilfegesetz (BAföG) beraten lassen?
Das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung berät Sie und Ihre Eltern umfassend über individuelle Fördermöglichkeiten nach landes- und bundesrechtlichen Vorschriften.
Ansonsten gibt es an vielen Hochschulen Beratungsangebote der Studierendenvertretungen.
Kurztext
- Ausbildungsförderung Beratung
- das zuständige Amt für Ausbildungsförderung berät zu individuellen Fördermöglichkeiten
- BAföG-Beratungsangebote auch durch Studierendenvertretungen an vielen Hochschulen
- zuständig: jeweilige Ämter für Ausbildungsförderung bzw. zentrale Auslandsämter für Ausbildungsförderung
Teaser
Das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung bzw. Ihre Studierendenvertretung berät Sie individuell zu Fördermöglichkeiten.
Erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
Die Allgemeine BAföG-Beratung beantwortet Ihre Fragen zu den Antragsformularen und hilft Ihnen beim Ausfüllen oder Ergänzen der Formulare. Sie erhalten Auskunft über benötigte Unterlagen und Dokumente zum Antrag. Außerdem werden Sie über weitere Finanzierungsmöglichkeiten informiert.
Bearbeitungsdauer
keine
Fristen
keine
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
jeweiliges Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises/ der kreisfreien Stadt