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Jeden 1. und 3. Samstag
von 09:00 – 13:00 Uhr
Kontaktdaten
Rathausstraße 3

Auskunftssperren - Übermittlungssperre

Zurzeit sind persönliche Termine in der Stadtverwaltung nur nach Terminvereinbarung mit dem Sachgebiet möglich. Hier geht's zur Terminbuchung

Allgemeine Informationen:

Sie wollen eine Übermittlungssperre gegen Weitergabe Ihrer Einwohnermeldedaten an:

  • Auskünfte an Parteien, politische Vereinigungen u.a. im Zusammenhang mit Wahlen, Volksbegehren und -entscheiden sowie Bürgerbegehren
  • über Alters- und Ehejubiläen
  • Datenübermittlung an eine öffentlich rechtliche Religionsgemeinschaft, der nicht Sie, sondern Familienangehörige von Ihnen angehören
  • Melderegisterauskunft mittels automatisierten Abruf Über das Internet
  • Auskünfte an Adressbuchverlage

 Voraussetzung:

Die Haupt- oder Nebenwohnung ist in Ludwigsfelde gemeldet.

Vorsprache:

Der Antrag auf Registrierung einer Übermittlungssperre muss eigenhändig unterschrieben sein und kann dann per Post an die genannte Dienststelle gesandt werden.

Eine Auskunftssperre gegen eine erweiterte Melderegisterauskunft oder auf Grund schutzwürdiger Belange Ihrer Personendaten ist bei Vorliegen eines berechtigten Interesses möglich.

Voraussetzungen:

Sie müssen mit Haupt- oder Nebenwohnung in Ludwigsfelde gemeldet sein. Soweit ein Bürger ein berechtigtes Interesse nachweist, kann er verlangen, dass die Meldebehörde eine Auskunftssperre für erweiterte Melderegisterauskünfte nach § 32 Absatz 2 Brandenburgisches Meldegesetz (BbgMeldeG) einträgt. Macht ein Bürger das Vorliegen von Tatsachen glaubhaft, wonach ihm oder einem Familienangehörigen aus der Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen können, ist eine Eintragung einer Auskunftssperre im Melderegister möglich.

 

Vorsprache:

Der Antrag auf Auskunftssperre muss eigenhändig unterschrieben sein und kann dann per Post an die genannte Dienststelle gesandt werden.

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