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Zurzeit sind persönliche Termine in der Stadtverwaltung nur nach Terminvereinbarung mit dem Sachgebiet möglich. Hier geht's zur Online-Terminbuchung.
Vor- oder (und) Familiennamen können in Ausnahmefällen auf Antrag geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt. Dies wird als öffentlich-rechtliche Namensänderung bezeichnet. Ob ein wichtiger Grund vorliegt, muss im Einzelfall geprüft werden. Die Motive sind sehr unterschiedlich und generelle Auskünfte daher kaum möglich.
Der Antrag muss im Standesamt Ludwigsfelde gestellt werden, wird aber zur Bearbeitung und Entscheidung an die Namensänderungsbehörde beim Landkreis weitergeleitet.
Einen solchen Antrag kann jede(r) volljährige deutsche Staatsangehörige, Asylberechtigte, ausländischer Flüchtling, Staatenlose, heimatlose Ausländer oder Kontingentflüchtling stellen.
Da es sich bei jedem Antrag um eine Einzelfallentscheidung handelt, bitte unbedingt Auskunft über beizubringende Unterlagen im Standesamt Ludwigsfelde einholen.
Eine persönliche Beratung vor Antragstellung wird empfohlen.
Änderung des Vornamens: 2,50 Euro bis 256,00 Euro.
Änderung des Familiennamens: 2,50 Euro bis 1.022,00 Euro
(§ 3 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen vom 07.01.1938, RGBl. I S. 12)