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Corona Überbrückungshilfe vereinfacht und verbessert

Dienstag, 26.01.2021

Corona Überbrückungshilfe vereinfacht und verbessert

Angesichts der länger andauernden Einschränkungen haben Bundesfinanzminister Olaf Scholz und der Bundeswirtschaftsminister Verbesserungen der Hilfe vereinbart. Durch die Anpassungen wird die Überbrückungshilfe III und deren Beantragung deutlich einfacher, die Förderung großzügiger und steht einem größeren Kreis an Unternehmen zur Verfügung. Außerdem wird die Neustarthilfe für Selbstständige verbessert und die besonderen Herausforderungen des Einzelhandels werden berücksichtigt.  Das Wichtigste in Kürze:

Zugang zur Überbrückungshilfe III wird vereinfacht und erweitert

  • Antragsberechtigung bei Umsatzeinbruch in einem Monat von mindestens 30 Prozent
  • Für Unternehmen mit Jahresumsatz von bis zu 750 Mio. Euro

Fördervolumen und Abschlagshöhe werden erhöht

  • Bis zu 1,5 Mio. Euro Überbrückungshilfe pro Monat
  • Abschlagszahlungen von bis zu 100.000 Euro
  • Überbrückungshilfe III auch für November und Dezember 2020

Gezielte Regelungen für besonders betroffene Branchen

  • Einzelhandel: Abschreibungen auf Saisonware können zu 100 Prozent als Fixkosten angesetzt werden
  • Reisebranche: Umfassende Berücksichtigung von Kosten und Umsatzausfällen durch Absagen und Stornierungen

Hilfen für Soloselbstständige deutlich verbessert

  • Neustarthilfe auf einmalig 50 Prozent des Referenzumsatzes verdoppelt
  • Maximale Betriebskostenpauschale auf 7.500 Euro erhöht

Grafik und Text: Bundesfinanzministerium