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Der Landkreis Teltow-Fläming gibt gemäß § 28 b Abs. 2 S. 2 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) bekannt: Laut der Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts unterschritt die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Teltow-Fläming den Schwellenwert von 100 an 5 aufeinanderfolgenden Werktagen (vom 3. bis zum 7. Mai 2021).
Aufgrund dieser Unterschreitung des Inzidenzwertes gelten ab Sonntag, 9. Mai 2021 (übernächster Tag nach den 5 Werktagen unter 100) die sich aus der Bundes-Notbremse ergebenden Maßnahmen im Landkreis Teltow-Fläming nicht mehr.
Was ist wieder erlaubt:
Was bleibt untersagt: