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Am Sonntag, den 4. Juni 2023 finden in Ludwigsfelde und seinen Ortsteilen in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr die Wahlen zur hauptamtlichen Bürgermeisterin/zum hauptamtlichen Bürgermeister der Stadt Ludwigsfelde statt.
Diese Seite soll Ihnen als Informationsseite zur anstehenden Bürgermeisterwahl dienen und wird regelmäßig aktualisiert.
für die Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin/des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Ludwigsfelde
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die Durchführung einer Wahl ist im erheblichen Maße von der Mithilfe durch Bürgerinnen und Bürger in den Wahllokalen abhängig. Deshalb hoffe ich auf Ihre tatkräftige Unterstützung in der Funktion als Wahlhelferin oder Wahlhelfer.
Ihre Aufgabe
Der Wahlvorstand ist am Wahlsonntag für die ordnungsgemäße Stimmabgabe der Wahlberechtigten zuständig. Hierzu gehört die Stimmzettelausgabe, Prüfung der Wahlberechtigung und Freigabe der Wahlurne. Besondere Vorkenntnisse (außer bei Vorsitzenden und Schrift-führer/-innen) sind nicht erforderlich. Die Zusammensetzung der Wahlvorstände erfolgt möglichst so, dass sich in jedem Wahlvorstand auch erfahrene Wahlhelferinnen und Wahlhelfer befinden.
Für die Übernahme dieser wahlehrenamtlichen Tätigkeit wird vorbehaltlich der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung am 28.03.2023 ein Erfrischungsgeld in Höhe von 60,00 € (Mitglied des Wahlvorstands) bzw. 100,00 € (Vorsitz des Wahlvorstands) gezahlt.
Der Ablauf am Wahlsonntag
Die Mitglieder des Wahlvorstandes treffen sich am Wahlsonntag um 07:00 Uhr in ihrem Wahllokal. Nach dem Aufbau der Ausstattung, welche Sie vor Ort finden, werden die Wahllokale pünktlich um 08:00 Uhr für die Wählerinnen und Wähler geöffnet.
In der Regel wird die Arbeitszeit im Vorfeld in Absprache mit dem Wahlvorstand eingeteilt (Vormittags- und Nachmittags-Dienst). Wichtig ist, dass immer mindestens drei Mitglieder des Wahlvorstandes anwesend sind.
Um 18:00 Uhr wird die Wahl beendet. Dann müssen alle Mitglieder des Wahlvorstandes anwesend sein, um die Stimmzettel und die Stimmabgabevermerke im Wählerverzeichnis zu zählen und das Ergebnis in der Niederschrift einzutragen.
Haben Sie Interesse?
Sie sind in Ludwigsfelde wahlberechtigt, also am Wahltag mindestens 16 Jahre alt, sind Deutsche/r oder Staatsangehörige/r eines anderen Mietgliedstaates der Europäischen Union und sind nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen? Dann können Sie Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden. Ausgeschlossen von dieser ehrenamtlichen Tätigkeit sind alle Wahlbewerberinnen, Wahlbewerber, Vertrauenspersonen von Wahlvorschlägen sowie Mitglieder von Wahlausschüssen.
Hierfür können Sie sich mit dem untenstehenden Formular, per E-Mail unter Wahlen@Ludwigsfelde.de oder telefonisch unter 03378 827-139 registrieren lassen.
Bei Anmeldung per E-Mail oder per Telefon benötige ich von Ihnen die folgenden Angaben:
An dieser Stelle möchte ich Ihnen versichern, dass die Stadt Ludwigsfelde mit Ihren personenbezogenen Daten sorgsam und gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) umgeht. Auf der Website der Stadt haben Sie die Möglichkeit, alle relevanten Informationen nachzulesen: https://www.ludwigsfelde.de/datenschutz/.
Ich danke Ihnen schon heute für Ihre tatkräftige Unterstützung.
gez. Christian Großmann
Wahlleiter
zur Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin/des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Ludwigsfelde
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
am Sonntag, den 4. Juni 2023 findet in Ludwigsfelde die Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin bzw. des hauptamtlichen Bürgermeisters statt.
Der Bürgermeister ist der gesetzliche Vertreter und der erste Repräsentant der Stadt. Er hat die Interessen der Stadt und deren Bürgerinnen und Bürger zu vertreten. Durch seine Stellung als Leiter der Verwaltung hat der Bürgermeister zusammen mit Stadtverordnetenversammlung maßgeblichen Einfluss auf die weitere Entwicklung unserer Stadt. Nach dem demokratischen Grundprinzip wird der Bürgermeister direkt von den Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt gewählt. Sie entscheiden, wer in den kommenden acht Jahren als Oberhaupt der Stadtverwaltung die Geschicke von Ludwigsfelde lenken wird.
Ich möchte Sie daher herzlich bitten, von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen, denn Sie haben dadurch die Möglichkeit, über die Zukunft unserer Stadt und damit über die Gestaltung Ihres unmittelbaren Lebensbereiches mitzubestimmen.
Die Wahlbeteiligung spiegelt das Interesse der Bürgerinnen und Bürger an der Weiterentwicklung unserer Stadt wider und zeigt dem Bürgermeister, dass seine Arbeit wahrgenommen wird.
Ludwigsfelde bewegt – also bewegen Sie auch etwas!
Die örtlichen Wahllokale sind am Sonntag, 4. Juni 2023, von 8:00 bis 18:00 Uhr durchgehend geöffnet. Gerne können Sie Ihre Stimme aber auch per Briefwahl abgeben. Briefwahlunterlagen erhalten Sie bis zum 02.06.2023 um 18:00 Uhr im Klubhaus Ludwigsfelde (Eingang Musikschule).
Der Wahlausschuss tagt voraussichtlich am 06.06.2023 ab 18:00 Uhr öffentlich im Sitzungssaal des Rathauses. Das Wahlergebnis wird dort anschließend bekanntgegeben und später unter www.ludwigsfelde.de/buergermeisterwahl-2023/ veröffentlicht.
gez. Christian Großmann
Wahlleiter
» Einsicht Wählerverzeichnis und Beantragung von Wahlscheinen (folgt)
Link: https://www.lvnbb.de/sixcms/detail.php/876501
5b: Wahlvorschlag für die Direktwahl
7b: Zustimmungserklärung für die Direktwahl
8b: Bescheinigung der Wählbarkeit
8c: Eidesstattliches Versicherung für Unionsbürger (optional)
8d: Eidesstattliche Versicherung zur Wählbarkeit
9b: Niederschrift zur Kandidatenaufstellung
Vorstellung der Wahlvorschläge
Die Bekanntgabe der Wahlvorschläge für das Amt des/der Bürgermeisters/in erfolgt nach dem 05.04.2023.
Vorläufiges Wahlergebnis
Ab dem Wahltermin, am 4. Juni 2023, finden Sie an dieser Stelle einen Link zu den vorläufigen und endgültigen Wahlergebnissen.
29.03.2023, 16:00 Uhr
» Frist zur Leistung der Unterstützungsunterschrift
(Pkt. 5.1 Amtsblatt Nr. 7)
30.03.2023, 12:00 Uhr
» Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge (Pkt. 2.2 Amtsblatt Nr. 7)
05.04.2023, 17:30 Uhr
» Zulassung der Wahlvorschläge durch den Wahlausschuss (Pkt. 6 Amtsblatt Nr. 7)
04.06.2023, 08:00 bis 18:00 Uhr
» Wahl (Pkt. I Amtsblatt Nr. 7)
25.06.2023, 08:00 bis 18:00 Uhr
» ggf. Stichwahl (Pkt. I Amtsblatt Nr. 7)